Die GmbH im deutschen Wirtschaftsrecht: Gründung, Haftung, Organe und Praxiswissen für Unternehmer

Die GmbH ist die am weitesten verbreitete Kapitalgesellschaft in Deutschland und gilt als bevorzugte Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen, aber auch für Joint Ventures, Holdings und kommunale Betriebe. Ihre Beliebtheit verdankt sie der Kombination aus Flexibilität, klaren Strukturen und dem Schutz der Gesellschafter vor persönlicher Haftung.

Die GmbH im System des Gesellschaftsrechts

Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person und zählt zu den Kapitalgesellschaften. Sie wurde nicht historisch entwickelt, sondern gezielt als moderne Unternehmensform geschaffen. Die GmbH verbindet eine strenge gesetzliche Regelung im Außenverhältnis mit weitreichender Gestaltungsfreiheit im Innenverhältnis. Das macht sie besonders attraktiv für Unternehmer, die Wert auf Verlässlichkeit und Flexibilität legen.

Gründe für die Wahl der GmbH

Ein zentrales Argument für die GmbH ist die Haftungsbeschränkung: Die Gesellschafter haften grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur mit ihrer Einlage. Darüber hinaus bietet die GmbH eine klare Trennung zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung, was die Unternehmensführung vereinfacht. Auch steuerliche Vorteile, insbesondere bei Holdingstrukturen, spielen eine Rolle. Die GmbH ist zudem vererblich und die Anteile sind grundsätzlich übertragbar.

Praktische Bedeutung der GmbH

Die GmbH ist die Standardform für Unternehmen, bei denen das Management häufig noch von den Gesellschaftern selbst übernommen wird. Sie eignet sich aber auch für größere Strukturen, etwa als Konzernholding oder für Joint Ventures. Besonders im Mittelstand ist die GmbH weit verbreitet, da sie eine persönliche Haftung vermeidet und dennoch eine flexible Gestaltung der Gesellschaftsverhältnisse ermöglicht.

Gründung einer GmbH: Ablauf und Besonderheiten

Die Gründung einer GmbH erfolgt in mehreren Schritten:

Vorgründungsgesellschaft: Bereits mit den ersten Planungen und Vereinbarungen der Gründer entsteht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die auf die spätere GmbH hinarbeitet.
Vorgesellschaft (Vor-GmbH): Nach notarieller Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, aber vor Eintragung ins Handelsregister, existiert die sogenannte Vor-GmbH. Sie ist bereits handlungs- und haftungsfähig, aber noch keine juristische Person.
GmbH: Erst mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht die eigentliche GmbH mit voller Haftungsbeschränkung.

Fehler im Gründungsprozess, etwa bei der Einbringung von Sacheinlagen oder der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, können zu erheblichen Haftungsrisiken führen. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist eine Sonderform der GmbH mit geringerem Mindestkapital, aber besonderen Rücklagenvorschriften.
Der Gesellschaftsvertrag: Mindestinhalt und Gestaltungsspielräume
Der Gesellschaftsvertrag ist das zentrale Dokument der GmbH. Er muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Firma und Sitz der Gesellschaft
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Höhe des Stammkapitals (mindestens 25.000 €)
  • Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile

Darüber hinaus empfiehlt es sich, weitere Regelungen aufzunehmen, etwa zur Vertretung der Gesellschaft, zur Nachfolge im Todesfall eines Gesellschafters, zu Verfügung und Einziehung von Anteilen sowie zur Geschäftsführung. Gerade bei mehreren Gesellschaftern ist ein individuell gestalteter Vertrag unerlässlich, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Organe der GmbH: Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung

Die GmbH verfügt über zwei Pflichtorgane:

Gesellschafterversammlung: Sie ist das oberste Willensbildungsorgan und entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten der Gesellschaft. Dazu gehören die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer, die Genehmigung des Jahresabschlusses und grundlegende Strukturentscheidungen wie Satzungsänderungen oder Kapitalmaßnahmen.
Geschäftsführung: Die Geschäftsführer leiten die Geschäfte der GmbH und vertreten sie nach außen. Sie sind an die Weisungen der Gesellschafterversammlung gebunden und tragen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Geschäftsführung, Buchführung, Einberufung der Gesellschafterversammlung, die rechtzeitige Stellung eines Insolvenzantrags und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (Compliance).

Optional können ein Aufsichtsrat oder ein Beirat eingerichtet werden, insbesondere bei größeren Gesellschaften oder wenn dies der Gesellschaftsvertrag vorsieht.Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Gesellschafter einer GmbH haben verschiedene Rechte und Pflichten:

Einlagepflicht: Jeder Gesellschafter muss seine Stammeinlage leisten.
Nebenleistungspflichten: Diese können im Gesellschaftsvertrag geregelt werden, etwa Wettbewerbsverbote oder besondere Arbeitsleistungen.
Treuepflicht: Gesellschafter müssen im Interesse der Gesellschaft handeln und dürfen ihr nicht schaden.
Nachschusspflichten: Können vereinbart werden, um die Gesellschaft in finanziellen Engpässen zu unterstützen.
Rechte: Anspruch auf Gewinn, Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung, Informations- und Einsichtsrechte, Übertragbarkeit und Vererbbarkeit der Anteile (mit möglichen Einschränkungen durch Vinkulierungsklauseln).

Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung

Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt 25.000 €, wobei bei Gründung mindestens die Hälfte eingezahlt werden muss. Die Gesellschaft darf das zur Kapitalerhaltung erforderliche Vermögen nicht an die Gesellschafter auszahlen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen verdeckte Sacheinlagen und das sogenannte „Hin- und Herzahlen“ von Einlagen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen sind möglich, unterliegen aber strengen gesetzlichen Vorgaben.
Haftung und Verantwortlichkeit
Vor der Eintragung ins Handelsregister haften die Gesellschafter persönlich. Nach der Eintragung haftet grundsätzlich nur die GmbH mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Geschäftsführer haften bei Pflichtverletzungen gegenüber der Gesellschaft und bei Insolvenzverschleppung. Bei existenzvernichtenden Eingriffen oder groben Pflichtverletzungen kann es zu einer Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter kommen.

Compliance und Krisenmanagement

Geschäftsführer sind verpflichtet, für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften zu sorgen (Compliance). Dazu gehört auch die Pflicht zur Früherkennung von Krisen und zur rechtzeitigen Einleitung von Gegenmaßnahmen. Verstöße können zu erheblichen Haftungsrisiken führen, sowohl gegenüber der Gesellschaft als auch gegenüber Dritten.Beendigung der GmbH: Liquidation und Insolvenz
Die Auflösung der GmbH erfolgt in der Regel durch Gesellschafterbeschluss oder durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die Liquidation wird meist von den bisherigen Geschäftsführern als Liquidatoren durchgeführt. Nach Tilgung aller Verbindlichkeiten wird das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter verteilt. Bei Insolvenz gelten besondere Regeln für Gesellschafterdarlehen und deren Nachrangigkeit.

Steuerliche Aspekte der GmbH

Die GmbH ist eigenständiges Steuersubjekt und unterliegt der Körperschaftsteuer (15 %) sowie der Gewerbesteuer (durchschnittlich ebenfalls ca. 15 %). Gewinne, die an Gesellschafter ausgeschüttet werden, unterliegen der Kapitalertragsteuer. Für Holdingstrukturen und bei Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften gelten besondere steuerliche Privilegien. Auch die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen ist geregelt und hängt von der Beteiligungshöhe und der Haltedauer ab.

Fazit

Die GmbH bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere die Haftungsbeschränkung und flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Gleichzeitig erfordert sie eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung. Fehler bei der Gründung, im Gesellschaftsvertrag oder bei der Geschäftsführung können zu erheblichen Haftungsrisiken führen. Eine fundierte anwaltliche Beratung ist daher für Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer unerlässlich.

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