Ihre Kanzlei für Wirtschaftsrecht

Die Kanzlei HNG Natalello unterstützt Unternehmen und Entscheider in sämtlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Mit fundierter Expertise und langjähriger Erfahrung begleiten wir sowohl mittelständische Betriebe als auch wachsende Unternehmen und Start-ups in ihren täglichen und strategischen Herausforderungen.

HNG Natalello - Ihre Wirtschaftskanzlei

Wirtschaftsrecht - Das Recht für Unternehmer & Unternehmen

Das Wirtschaftsrecht umfasst alle rechtlichen Grundlagen, die das Handeln von Unternehmen, Geschäftsführern, Gesellschaftern und wirtschaftlich tätigen Privatpersonen bestimmen. Es regelt die Struktur von Unternehmen, die Gestaltung von Verträgen, die Zusammenarbeit zwischen Geschäftspartnern sowie die Verantwortlichkeit von Leitungsorganen. Für Unternehmer bedeutet dies: Entscheidungen müssen rechtlich belastbar sein, Risiken frühzeitig erkannt und wirtschaftliche Abläufe rechtssicher gestaltet werden. Hierfür brauchen Sie einen Rechtsanwalt an Ihrer Seite, der auch etwas von wirtschaftlichen Belangen versteht.

Ihr Experte: Rechtsanwalt Dr. Natalello

Für die immer komplexer werdenden Fragestellungen des Wirtschaftsrecht brauchen Sie einen Rechtsanwalt an Ihrer Seite, der nicht nur juristisch auf höchstem Niveau ist und hartnäckig ist, sondern gleichsam auch hohes wirtschaftliches Verständnis mitbringt. 

Rechtsanwalt Dr. Natalello gehört zu den besten Juraabsolventen Deutschlands. Für seine  Leistungen im zweiten Staatsexamen wurde er von der ehemaligen Wirtschaftsministerin des Landes Hessen im Rahmen der Bestenehrung ausgezeichnet (4 bester Absolvent von 788 Absolventen).    

Studien- und Promotionsbegleitend arbeitete Rechtsanwalt Dr. Natalello in der Rechtsabteilung und im Investment Banking der Commerzbank AG. Seine Expertise im Wirtschaftsrecht vertiefte er zudem mit einer Promotion im Bereich Outsourcing.  

Rechtsanwalt Dr. Natalello versteht sich selbst als Problemlöser. Selbstverständlich gehen seine Ratschläge immer auch mit konkreten Handlungsempfehlungen einher. 

 

Referenzen im Wirtschaftsrecht (Auszug)

  • Beratung eines führenden Reifenherstellers im Zusammenhang mit einer M&A Transaktion
  • Zentraler Ansprechpartner für alle deutschrechtlichen Rechtsfragen eines führenden europaweit agierenden Unternehmens aus dem Bereich „Gebäudedienstleistung
  • Geltendmachung von Werklohnforderungen eines führenden Unternehmens aus dem Bereich Tief- und Straßenbau (Landgericht Frankfurt)
  • IT-Streitigkeit vor dem Landgericht Mainz wegen Verletzung einer Exklusivitätsvereinbarung (Vergleich: 800.000 € netto)
  • Geltendmachung von Gewährleistungsrechten im Anlagenbau (Auftragswert über 3.000.000 €)
  • Entwurf von Werkverträgen für Unternehmen aus der Verpackungsindustrie (Auftragswert über 150.000 €)
  • Händlerregress wegen Auslieferung von Waren ohne CE-Kennzeichnung (Forderung über 75.000 €)
  • Erfolgreiche Geltendmachung von Ansprüchen – Branche: Luftfahrt (Forderung über 3.000.000 €
  • Fertigung von Lizenzverträgen für IT-Unternehmen
  • Trennung von Gesellschaftern GmbH
  • Liquidation Gmbh & Co KG
  • Abspaltung in der GmbH
  • Gründung GbR
  • Geschäftsführerregress
  • Regress wegen notarieller Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit einer Kaptalerhöhung
  • diverse M&A-Deals
  • qualifizierter Anteilstausch unter Absicherung der GmbH-Geschäftsführerposition
  • diverse Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Darlehenswiderrufen
  • Kapilendo AG: Bestellung als gemeinsamer Vertreter der Anleger im Zusammenhang mit einer tokenbasierten Anleihe der L’Osteria SE
  • Aufarbeitung von Compliance-Verstößen in einer deutschen Bank

Unsere Schwerpunkte im Wirtschaftsrecht

Handelsrecht

Wir beraten Kaufleute, Handelsunternehmen und Dienstleister bei allen Fragen des täglichen Geschäftsverkehrs – von der Gestaltung und Prüfung von Handelsgeschäften über die Prokura bis hin zu Fragen der Haftung und Vertretung. Ebenso unterstützen wir bei Auseinandersetzungen zwischen Geschäftspartnern und im Bereich des Handelsvertreterrechts.

Gesellschaftsrecht

Ein zentraler Baustein unserer Tätigkeit ist die Beratung von Gesellschaften, Geschäftsführern und Gesellschaftern. Dies umfasst die Gründung von Gesellschaften, die Strukturierung von Unternehmensgruppen, die Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterbeschlüssen sowie Streitigkeiten innerhalb der Gesellschaft. Auch komplexe Vorgänge wie Umwandlungen, Spaltungen oder Unternehmensübernahmen (Share- und Asset Deals) werden von uns umfassend betreut.

Arbeitsrecht für Unternehmen

Arbeitsrechtliche Fragestellungen gehören zu den sensibelsten Bereichen unternehmerischer Tätigkeit. Wir gestalten Arbeitsverträge, begleiten Kündigungen und beraten zu Betriebsverfassungsrecht und Compliance-Strukturen. Unser Schwerpunkt liegt dabei auf der präzisen und wirtschaftlich sinnvollen Umsetzung arbeitsrechtlicher Maßnahmen.

Bankrecht und Outsourcing

Als eine der wenigen Kanzleien in der Region verfügen wir über besondere Erfahrung im bankrechtlichen Umfeld, insbesondere bei Outsourcing-Themen und regulatorischen Vorgaben. Wir prüfen und gestalten Verträge, beraten zu Pflichten aus Aufsichtsrecht und begleiten Projekte nach aktuellen Standards, einschließlich Anforderungen wie DORA.

Allgemeines Vertragsrecht

Verträge sind das Fundament jeder geschäftlichen Beziehung. Wir entwerfen, prüfen und verhandeln Verträge aller Art – vom Liefer- und Dienstleistungsvertrag bis zum IT- und Kooperationsvertrag. Unser Anspruch ist stets die rechtliche Klarheit, wirtschaftliche Sinnhaftigkeit und spätere Durchsetzbarkeit der jeweiligen Regelungen.

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