Arbeitsrecht & Wirtschaftsrecht
Die Kanzlei für Unternehmer & Unternehmen
NATALELLO - Ihr Rechtsanwalt für alle Fragen des Wirtschaftsrechts
Die Anwaltskanzlei NATALELLO ist Ihre spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht in Mainz. Wir beraten und vertreten Unternehmen verschiedenster Größe in sämtlichen Fragen des Wirtschafts- und Unternehmensrechts – von der Beratung bei unternehmerischen Entscheidungen über die Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Durchsetzung wirtschaftlicher Ansprüche. Unsere Beratung ist praxisnah, wirtschaftlich orientiert und auf die komplexen rechtlichen Anforderungen in Mainz und der Rhein-Main-Region ausgerichtet.
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte weisen eine besondere Kompetenz im Arbeitsrecht, Bankrecht, Baurecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht auf. Dabei vertreten wir Unternehmen bei Struktur- und vertragsgestalterischen Fragestellungen, aber im Besonderen auch bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Forderungsdurchsetzung.
Mit Rechtsanwalt Dr. André Natalello und Rechtsanwältin Sinem Tükek verfügt die Kanzlei im Bereich Wirtschaftsrecht zudem über kompetente und erfahrene Rechtsanwälte. Beide Rechtsanwälte wurden mit einem doppelten Prädikatsexamen ausgezeichnet und gehören damit ausweislich der Veröffentlichungen des Jusitzminsiteriums zu den besten Absolventen in Deutschland.
„Weil Können nur der Anfang ist.“
Namhafte Unternehmen und Unternehmer aus dem In- und Ausland vertrauen auf unsere Leistungen – unabhängig von ihrer Größe.
Zu den Mandanten gehören unter anderem führende Unternehmen und internationale Konzerne aus dem Bereich Bauwesen, Kreditwesen, Luftfahrt, Reifenindustrie und Gebäudedienstleister.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei betreuen und vertreten Mandanten deutschlandweit. Beratungsgespräche können in Deutsch, Englisch, Türkisch und Italienisch durchgeführt werden.
Dr. André Natalello
Partner
Sinem Tükek
Associate
Melis Kaya
Paralegal
Alfonso Natalello
Italian Desk
Hauptstandort / Mainz I
Rheinallee 1E, 55116 Mainz
Zweigstelle / Mainz II
Rheinallee 3A, 55116 Mainz
Ihre Kanzlei in Mainz
Rheinallee 1E
55116 Mainz
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Im Handels- und Gesellschaftsrecht beraten wir Unternehmen, Unternehmer, Geschäftsführer und Gesellschafter in Mainz, der Rhein-Main-Region und deutschlandweit. Wir begleiten Mandanten bei der Wahl der passenden Rechtsform, der Gründung von Gesellschaften, der Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Geschäftsführerverträgen sowie Beteiligungsmodellen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in Gesellschafterstreitigkeiten, Geschäftsführerhaftung und Organhaftung. Wir prüfen Stimmrechte, Informationsrechte, Beschlussmängel, Abberufungen, Einziehungs- und Ausschlussmöglichkeiten sowie Schadensersatzansprüche gegen Geschäftsführer, Vorstände oder Gesellschafter. In streitigen Situationen entwickeln wir Strategien, die rechtliche Durchsetzbarkeit, Beweisbarkeit und wirtschaftliche Folgen zusammenführen.
Darüber hinaus beraten wir bei Umstrukturierungen, Unternehmensnachfolgen, Unternehmenskäufen und M&A-Transaktionen sowie bei Verträgen im Handelsverkehr. Dazu gehören insbesondere Lieferverträge, Rahmenverträge, Vertriebsverträge, Handelsvertreterverträge, Kooperationsverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Unsere Beratung verbindet rechtliche Präzision mit unternehmerischem Weitblick. Ziel ist eine Gesellschafts- und Vertragsstruktur, die nicht nur rechtlich wirksam ist, sondern im wirtschaftlichen Alltag funktioniert und im Streitfall Bestand hat.
Im Arbeitsrecht beraten wir Arbeitgeber, Unternehmen, Geschäftsführer und Personalverantwortliche in Mainz, der Rhein-Main-Region und deutschlandweit. Unser Schwerpunkt liegt auf der arbeitsrechtlichen Beratung von Unternehmen – insbesondere bei personellen Einzelmaßnahmen, Restrukturierungen, Kündigungen, arbeitsrechtlichen Konflikten und gerichtlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten.
Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Vorbereitung und Umsetzung von Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen, Versetzungen und Freistellungen. Gerade im Arbeitsrecht entscheidet eine sorgfältige Vorbereitung häufig über den späteren Prozesserfolg. Deshalb prüfen wir nicht nur die rechtliche Zulässigkeit einer Maßnahme, sondern auch die Dokumentation, Beweisbarkeit, Beteiligungsrechte, Fristen, Annahmeverzugsrisiken und wirtschaftlichen Folgen eines möglichen Kündigungsschutzprozesses.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführeranstellungsverträgen, Bonusregelungen, Wettbewerbsverboten, Dienstwagenvereinbarungen, Provisionsmodellen und arbeitsrechtlichen Zusatzvereinbarungen. Ziel ist eine Vertragsgestaltung, die klare Rechte und Pflichten schafft, spätere Streitigkeiten vermeidet und den praktischen Anforderungen des Unternehmens gerecht wird.
Wir beraten Unternehmen außerdem im Umgang mit Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen. Dazu gehören die Vorbereitung von Betriebsratsanhörungen, die Verhandlung und Prüfung von Betriebsvereinbarungen, Fragen der Mitbestimmung sowie die arbeitsrechtliche Begleitung betrieblicher Veränderungen. Gerade bei Restrukturierungen, Personalabbau oder organisatorischen Veränderungen ist es entscheidend, arbeitsrechtliche Vorgaben frühzeitig in die unternehmerische Planung einzubeziehen.
Kommt es zum Streit, vertreten wir Arbeitgeber konsequent vor den Arbeitsgerichten – insbesondere in Kündigungsschutzverfahren, Vergütungsprozessen, Streitigkeiten über Abmahnungen, Urlaubsansprüche, Überstunden, variable Vergütung, Wettbewerbsverbote und Geschäftsführeranstellungsverhältnisse. Unser Ziel ist es, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, taktisch sinnvoll zu steuern und wirtschaftlich tragfähige Lösungen für das Unternehmen durchzusetzen.
Im Bankrecht und Finanzrecht beraten wir Unternehmen, Geschäftsführer, Gesellschafter und Darlehensnehmer in Mainz, der Rhein-Main-Region und deutschlandweit bei Finanzierungen, Sicherheiten, Kreditverträgen und streitigen Auseinandersetzungen mit Banken, Finanzierungspartnern und sonstigen Kapitalgebern.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Kreditverträgen, Darlehensverträgen, Bürgschaften, Garantien, Sicherungsabtretungen, Grundschulden, Rangrücktritten und sonstigen Sicherheitenvereinbarungen. Gerade bei Unternehmensfinanzierungen entscheidet die Vertragsdokumentation darüber, welche Handlungsspielräume im laufenden Geschäft bestehen, welche Informations- und Mitwirkungspflichten einzuhalten sind und welche Risiken bei Leistungsstörungen, Covenants-Verstößen oder Kündigungen entstehen.
Wir begleiten Unternehmen außerdem in Verhandlungen mit Kreditinstituten, Investoren und Finanzierungspartnern. Dazu gehören die rechtliche Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen, die Bewertung bestehender Sicherheitenstrukturen, die Prüfung von Kündigungsrechten, die Verhandlung von Stillhalte-, Stundungs- und Vergleichsvereinbarungen sowie die rechtliche Begleitung in Sanierungs- und Restrukturierungssituationen.
Kommt es zu einer Auseinandersetzung, vertreten wir Mandanten bei der Durchsetzung und Abwehr bankrechtlicher Ansprüche. Dies betrifft insbesondere Streitigkeiten aus Darlehensverträgen, Bürgschaften, Sicherheitenverträgen, Kontokorrentverhältnissen, Finanzierungszusagen, Kündigungen von Kreditlinien sowie der Verwertung von Sicherheiten. Dabei prüfen wir nicht nur die Anspruchslage, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung.
Unsere Beratung im Bank- und Finanzrecht zielt darauf ab, finanzielle Risiken rechtlich beherrschbar zu machen, Verhandlungsspielräume zu sichern und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten. Entscheidend ist nicht allein, ob ein Vertrag formal wirksam ist, sondern ob die Finanzierungsstruktur auch in angespannten Situationen trägt.
Bei wirtschaftlichen Streitigkeiten vertreten wir Unternehmen, Unternehmer, Geschäftsführer und Gesellschafter vor dem Landgericht Mainz, den Gerichten der Rhein-Main-Region sowie bundesweit. Unser Schwerpunkt liegt auf der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung wirtschaftlicher Ansprüche sowie der Abwehr von Haftungs-, Zahlungs- und Schadensersatzforderungen.
Wirtschaftsrechtliche Prozesse werden selten allein durch die materielle Rechtslage entschieden. Entscheidend ist häufig, welche Tatsachen beweisbar sind, welche Unterlagen vorliegen, welche Zeugen zur Verfügung stehen und wie der Sachverhalt prozessual strukturiert wird. Deshalb beginnt unsere Prozessführung nicht erst mit der Klageschrift oder Klageerwiderung, sondern mit einer sorgfältigen Analyse von Anspruchsgrundlagen, Beweislast, Prozessrisiko, Kostenrisiko, Vollstreckbarkeit und wirtschaftlichem Ziel.
Wir vertreten Mandanten insbesondere in Streitigkeiten aus Verträgen, Lieferbeziehungen, Werk- und Bauverträgen, Handelsgeschäften, Gesellschafterkonflikten, Geschäftsführerhaftung, Organhaftung, Darlehens- und Sicherheitenverhältnissen sowie bei Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen. Dabei bereiten wir komplexe wirtschaftliche Sachverhalte so auf, dass sie außergerichtlich verhandlungsfähig und gerichtlich durchsetzbar werden.
Nicht jeder Konflikt muss in einem Urteil enden. Wir prüfen frühzeitig, ob eine außergerichtliche Einigung, ein Vergleich oder eine strategische Verhandlung wirtschaftlich sinnvoller ist als ein langwieriges Verfahren. Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich ist, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten konsequent – von der Anspruchsanmeldung über einstweilige Rechtsschutzverfahren und Klageverfahren bis zur Zwangsvollstreckung.
Unser Anspruch in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten ist klar: Wir entwickeln keine Prozessstrategie um des Prozesses willen, sondern richten jedes Verfahren auf das wirtschaftliche Ziel des Mandanten aus. Entscheidend ist nicht nur, Recht zu haben, sondern die eigene Position beweisbar, taktisch durchdacht und wirtschaftlich sinnvoll durchzusetzen.
Als lokale Kanzlei mit tiefen Wurzeln am Wirtschaftsstandort Mainz kennen wir die rechtlichen Besonderheiten der regionalen Wirtschaft. Unsere Mandanten profitieren von persönlicher Betreuung vor Ort, schneller Erreichbarkeit und einer juristischen Beratung, die rechtliche Kompetenz mit praktischem Know-how verbindet. Beratungsgespräche sind in Deutsch, Englisch, Türkisch und Italienisch möglich und können sowohl vor Ort als auch digital stattfinden.
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