Anwalt für Gesellschaftsrecht in Mainz

Die Kanzlei Natalello berät Unternehmen, Gesellschafter und Organe umfassend in sämtlichen Fragen des Gesellschaftsrechts – von der Gründung über die laufende Strukturberatung bis hin zur Durchsetzung und Abwehr gesellschaftsrechtlicher Ansprüche.

Gesellschaftsrechtliche Beratung für Unternehmen in Mainz

Als Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht in Mainz begleiten wir insbesondere GmbHs, Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) sowie Aktiengesellschaften bei rechtlich und wirtschaftlich anspruchsvollen Fragestellungen. Unser Fokus liegt auf der rechtssicheren Gestaltung gesellschaftsrechtlicher Strukturen, der Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken und der strategischen Lösung von Gesellschafterkonflikten.

Mit Rechtsanwalt Dr. André Natalello und Rechtsanwältin Sinem Tükek verfügt die Kanzlei in Mainz über zwei besonders qualifizierte Ansprechpartner im Handels- und Gesellschaftsrecht. Beide Rechtsanwälte haben ihre beiden juristischen Staatsexamina mit Prädikat abgeschlossen und zählen damit zu den besonders leistungsstarken Absolventen ihres Jahrgangs. Die Beratung ist geprägt von fundierter Fachkenntnis, strategischem Denken und umfassender Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen.

Ihr Experte für Gesellschaftsrecht in Mainz

Unsere Beratung im Gesellschaftsrecht umfasst insbesondere:

  • Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen

  • Gründung, Umwandlung und Restrukturierung von Gesellschaften

  • Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und Gesellschaftern

  • Durchsetzung und Abwehr von Haftungsansprüchen

  • Begleitung von Gesellschafterstreitigkeiten

  • Unternehmenskauf, Beteiligungserwerb und Anteilsübertragungen

Dabei berücksichtigen wir stets die Wechselwirkungen zwischen Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht und Insolvenzrecht, um ganzheitlich tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Referenzen (Auszug)

  • M&A Deal: Asset-Deal: Verkauf von Assets im Bereich Fahrzeugzulieferung 
  • M&A Deal: Share-Deal: Sukzessiver Anteilsverkauf in der Unternemensnachfolge
  • Post M&A: Litigationverfahren aus Post-M&A Streitigkeit (Streitwert: 11.500.000 €)
  • Geschäftsführerregress: Verletzung von Vermögensbetreuungspflichten  Geltendmachung von Ansprüchen – Branche: Transport (Forderung über 3.000.000 €)
  • Einziehungsklage – Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen 
  • Beschlsusanfechtungsklage 
  • M&A: Übernahme Unternehmen aus der Lebensmittelindustrie
  • M&A: Kauf eines Leiterplattenherstellens als Asset Deal
  • Qualifizierter Anteilstausch 
  • Kapitalerhöhung mit Auskehr eines Wandeldarlehens
  •  Diverse weitere M&A Transaktionen 

Gesellschaftsformen im Fokus

GmbH & UG (haftungsbeschränkt)

Die GmbH ist die in Deutschland am häufigsten gewählte Rechtsform. Sie verbindet Haftungsbegrenzung mit hoher Flexibilität im Innenverhältnis. Wir beraten insbesondere zu:

  • Geschäftsführerpflichten und -haftung

  • Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung

  • Gesellschafterrechten und -pflichten

  • Einziehung und Ausschluss von Gesellschaftern

Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG)

Personengesellschaften zeichnen sich durch persönliche Haftung und starke Gesellschafterbindung aus. Das Gesellschaftsrecht stellt hier erhöhte Anforderungen an Vertragsgestaltung, Haftungsmanagement und Konfliktlösung, insbesondere nach der Reform durch das MoPeG .

Aktiengesellschaft (AG)

Das Aktienrecht ist durch hohe Regelungsdichte und strikte Organtrennung geprägt. Wir beraten zu Vorstandshaftung, Hauptversammlungen, Kapitalmaßnahmen und strukturellen Maßnahmen nach dem AktG.

FAQ - Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Zwecks. Es bestimmt insbesondere die Entstehung, Organisation, Haftung, Geschäftsführung, Vertretung sowie die Beendigung von Gesellschaften. Je nach Rechtsform unterscheiden sich Umfang und Intensität der gesetzlichen Vorgaben erheblich, weshalb eine rechtssichere Gestaltung für Unternehmen von zentraler Bedeutung ist.

Die Wahl der passenden Gesellschaftsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Haftungsrisiko, dem Kapitalbedarf, der Anzahl der Gesellschafter, steuerlichen Aspekten sowie der geplanten Unternehmensentwicklung. Während Kapitalgesellschaften eine Haftungsbegrenzung bieten, zeichnen sich Personengesellschaften durch größere Flexibilität, aber auch persönliche Haftungsrisiken aus. Eine sorgfältige gesellschaftsrechtliche Beratung ist erforderlich, um langfristige Nachteile zu vermeiden.

Der Gesellschaftsvertrag bildet die rechtliche Grundlage jeder Gesellschaft. Er regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Geschäftsführung, Gewinn- und Verlustverteilung, Wettbewerbsverbote sowie Regelungen für Konflikt- und Ausscheidenssituationen. Unklare oder lückenhafte Gesellschaftsverträge sind eine der häufigsten Ursachen für Gesellschafterstreitigkeiten und wirtschaftliche Schäden.

Die Haftung der Gesellschafter hängt maßgeblich von der gewählten Rechtsform ab. Während Gesellschafter von Kapitalgesellschaften grundsätzlich nur mit ihrer Einlage haften, besteht bei Personengesellschaften regelmäßig eine persönliche, unbeschränkte Haftung. Darüber hinaus können auch Gesellschafter von Kapitalgesellschaften unter bestimmten Umständen persönlich haften, etwa bei Pflichtverletzungen, existenzvernichtenden Eingriffen oder Vermögensvermischung.

Geschäftsführer sind verpflichtet, die Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu führen. Dazu gehören insbesondere die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, die Beachtung von Kapitalerhaltungsregeln sowie die rechtzeitige Reaktion auf wirtschaftliche Krisen. Pflichtverletzungen können zu persönlicher Haftung führen, auch gegenüber Gläubigern der Gesellschaft.

Ein Gesellschafterstreit liegt vor, wenn zwischen den Gesellschaftern oder zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung nachhaltige Konflikte über die Ausrichtung, Führung oder wirtschaftliche Beteiligung der Gesellschaft entstehen. Typische Streitpunkte sind Stimmrechtsausübung, Gewinnverwendung, Wettbewerbsverbote, Geschäftsführungsmaßnahmen oder Informationsrechte. Unbehandelte Gesellschafterkonflikte gefährden regelmäßig den Fortbestand des Unternehmens.

Die Lösung von Gesellschafterstreitigkeiten erfordert eine strategische Herangehensweise. Möglich sind außergerichtliche Verhandlungen, gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmaßnahmen, gerichtliche Verfahren oder strukturelle Lösungen wie Gesellschafterausschluss oder Anteilsübertragungen. Ziel ist es, wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen und handlungsfähige Strukturen wiederherzustellen.

Der Ausschluss eines Gesellschafters ist nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen möglich. Er setzt regelmäßig einen wichtigen Grund voraus, etwa schwerwiegende Pflichtverletzungen oder nachhaltige Störungen des Gesellschaftsverhältnisses. In der Praxis erfolgt der Ausschluss häufig über Einziehungsregelungen oder gerichtliche Ausschlussverfahren, die rechtlich und wirtschaftlich sorgfältig vorbereitet werden müssen.

Die Einziehung von Geschäftsanteilen ist ein besonders sensibler Eingriff in die Gesellschafterrechte. Sie setzt eine entsprechende gesellschaftsvertragliche Grundlage und regelmäßig einen wichtigen Grund voraus. Zudem sind die gesetzlichen Vorgaben zur Kapitalerhaltung strikt zu beachten, da fehlerhafte Einziehungen zur Nichtigkeit führen können.

Gesellschafterbeschlüsse können anfechtbar oder nichtig sein, wenn formelle oder materielle Fehler vorliegen. Typische Fehler betreffen Einladungsfristen, Beschlussgegenstände, Stimmrechtsausschlüsse oder die Verletzung von Treuepflichten. Fehlerhafte Beschlüsse können erhebliche wirtschaftliche Unsicherheiten verursachen und sollten frühzeitig rechtlich überprüft werden.

Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen unterliegt strengen formellen Anforderungen. Bei Kapitalgesellschaften ist regelmäßig eine notarielle Beurkundung erforderlich, zudem können Zustimmungserfordernisse bestehen. Fehler bei der Vertragsgestaltung oder Beschlussfassung führen häufig zur Unwirksamkeit der Übertragung oder zu späteren Haftungsproblemen.

Beim Unternehmenskauf sind gesellschaftsrechtliche Aspekte zentral, insbesondere bei sogenannten Share Deals. Hier stehen Fragen der Haftung, der Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen, der Geschäftsführungsbefugnisse sowie der Gestaltung von Garantien und Freistellungen im Vordergrund. Gesellschaftsrechtliche Versäumnisse können zu erheblichen finanziellen Risiken führen.

Umwandlungen und Restrukturierungen ermöglichen es Unternehmen, ihre rechtliche Struktur an veränderte wirtschaftliche oder steuerliche Rahmenbedingungen anzupassen. Sie unterliegen jedoch strengen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere zum Schutz von Gesellschaftern und Gläubigern. Fehler in diesem Bereich können die Maßnahme insgesamt unwirksam machen.

Anwaltliche Beratung ist insbesondere bei Gründung, Strukturänderungen, Gesellschafterwechseln, Konflikten, Haftungsfragen sowie bei wirtschaftlichen Krisen der Gesellschaft geboten. Frühzeitige Beratung hilft, Risiken zu minimieren und rechtssichere Entscheidungen zu treffen.

Das Gesellschaftsrecht ist komplex und stark von Rechtsprechung geprägt. Fehler wirken sich häufig nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich existenzbedrohend aus. Eine spezialisierte Beratung stellt sicher, dass rechtliche Gestaltungsspielräume optimal genutzt und Haftungsrisiken kontrolliert werden.

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