Barrierefreiheit ist Pflicht. Dauerlärm ist es nicht.
Mainz entwickelt sich sichtbar weiter. Das gilt für das Stadtbild, für Verkehrsflächen und für viele infrastrukturelle Projekte. Als Rechtsanwalt mit Kanzleisitz direkt am Rheinufer nehme ich diese Entwicklung grundsätzlich positiv wahr. Gerade Mainz zeigt in den letzten Jahren, dass Stadtgestaltung und Aufenthaltsqualität durchaus zusammengehen können.
Umso mehr überrascht ein aktuelles Projekt, das in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend für Irritation sorgt: akustisch klopfende Bushaltestellen mit dauerhaft laufenden Displays. Die Zielrichtung ist richtig – die konkrete Umsetzung wirft jedoch erhebliche Fragen auf.
Die Zielsetzung: Barrierefreiheit für Sehbeeinträchtigte
Aus rechtlicher und gesellschaftlicher Sicht besteht kein Zweifel:
Der barrierefreie Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr ist zwingend erforderlich. Menschen mit Sehbeeinträchtigung müssen Haltestellen auffinden, Informationen erfassen und Verkehrsmittel selbstständig nutzen können. Akustische Signale können hierfür ein geeignetes Mittel sein.
Dieses Anliegen ist nicht nur politisch wünschenswert, sondern rechtlich geboten. Rechtlich kann man dies in einen größeren Kontext barrierefreier Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) stellen: Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 des UN-Behindertenrechtsübereinkommens (UN-BRK) sollen Vertragsstaaten sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Verkehrsdiensten mit der größtmöglichen Unabhängigkeit erhalten. Ebenso ist im deutschen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und in einschlägigen technischen Regeln gefordert, dass „wesentliche, gebräuchliche und erforderliche Informationen“ für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden (§ 4 BGG, §§ 9, 12 BGG i.V.m. DIN/ISO-Normen). Aus dieser Perspektive dienen akustische Signale im ÖPNV der barrierefreien Informationsteilgabe.
Barrierefreiheit ist integraler Bestandteil moderner Stadtplanung.
Das Kernproblem: Fehlende Differenzierung bei Standort und Ausgestaltung
Problematisch wird es dort, wo jede Abwägung im Einzelfall fehlt.
So sind Haltestellen teilweise unmittelbar neben Wohngebäuden und Büronutzungen platziert. Das permanente Klopfgeräusch wirkt dort nicht unterstützend, sondern störend. Es handelt sich nicht um ein punktuelles Signal, sondern um eine dauerhafte akustische Emission, die Arbeitsabläufe beeinträchtigt und die Wohnqualität erheblich mindern kann.
Aus juristischer Sicht drängt sich hier die Frage auf, ob die Maßnahme noch verhältnismäßig ist. Barrierefreiheit darf nicht isoliert betrachtet werden. Sie muss sich in ein Gesamtkonzept einfügen, das auch die berechtigten Interessen anderer Betroffener berücksichtigt.
Vorzufinden ist dieses Phänomen bspw. am in der Nachbarschaft der Kanzlei (Rheinufer und an der Hindenburgstraße)
Der Verfasser ist nicht betroffen!
Technologisch nicht auf der Höhe der Zeit
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt:
Die technische Umsetzung wirkt erstaunlich wenig innovativ, obwohl diese vom Bundesministerium für „Digitales und Verkehr gefördert wird.
Dauerhaft laufende Displays mit Bewegtbildern und permanent aktive akustische Signale entsprechen nicht dem Stand dessen, was heute technisch möglich und planerisch sinnvoll ist. Moderne Barrierefreiheit ist adaptiv, bedarfsgerecht und nutzerzentriert – nicht pauschal und dauerhaft.
Gerade vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum aktivierbare Systeme oder digitale Assistenzlösungen nicht zumindest ergänzend mitgedacht wurden.
Digitale Assistenz als Ergänzung: „Be My Eyes“
Ein Beispiel für zeitgemäße Unterstützung ist Be My Eyes.
Die App ermöglicht es blinden und sehbeeinträchtigten Menschen, per Smartphone oder Smart Glasses in Echtzeit visuelle Hilfe zu erhalten. Über eine Live-Videoverbindung beschreibt ein Helfer – oder KI-gestützt ein Assistenzsystem – die Umgebung, liest Anzeigen vor oder gibt Orientierungshinweise.
In Kooperation mit Meta ist diese Unterstützung inzwischen sogar freihändig über Smart-Brillen nutzbar. Der entscheidende Vorteil:
Die Hilfe erfolgt nur dann, wenn sie benötigt wird.
Solche Systeme ersetzen keine barrierefreie Infrastruktur. Sie zeigen aber, dass Barrierefreiheit heute leiser, präziser und situationsbezogener gedacht werden kann als durch dauerhafte akustische Signale im öffentlichen Raum.
Displays
Zusätzlich sind die Bushaltestellen noch mit Display ausgestattet. Irgendwie meinte man, dass es doch sinnvoll wäre, wenn diese dauerhaft leuchten und zusätzlich noch ab und an Videos abspielen bei denen der öffentliche Nahverkehr benutzt wird. Wir brauchen doch wirklich nicht noch mehr „Werbebildschirme“. Ein gewisses Gespür für Nachhaltigkeit und Ressourcenverschwendung sollte doch vorhanden sein.
Fazit
Die klopfenden Bushaltestellen von Mainz stehen exemplarisch für ein bekanntes Problem moderner Verwaltung:
Gute Absichten treffen auf wenig differenzierte Umsetzung.
Barrierefreiheit ist unverzichtbar.
Lebens- und Arbeitsqualität ebenso.
Beides lässt sich vereinbaren – wenn Technik, Standortwahl und Verhältnismäßigkeit zusammengedacht werden. Mainz hat das Potenzial, hier nachzubessern. Und sollte den Anspruch haben, es auch zu tun.
Terminvereinbarung
KONTAKTFORMULAR
Zur Vereinbarung eines Termins mit der Kanzlei Hobohm Natalello Giloth können Sie im Übrigen auch das Kontaktformular verwenden. So kommen Sie schnell und einfach zu Ihrem Termin in der Kanzlei
Selbstverständlich können Sie Termine mit Ihrem Anwalt auch per E-Mail vereinbaren. Bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail bietet es sich an, wenn Sie den Sachverhalt bereits grob skizzieren.
