Anwalt für Handelsrecht in Mainz

Die Anwaltskanzlei HNG Natalello ist eine auf Handelsrecht und Gesellschaftsrecht spezialisierte Kanzlei in Mainz. Wenn Können auf Wollen trifft. Das zeichnet die Kanzlei aus. 

Handelsrechtliche Beratung für Unternehmen und Kaufleute in Mainz

Das Handelsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen des kaufmännischen Geschäftsverkehrs. Als Anwalt für Handelsrecht in Mainz beraten und vertreten wir Unternehmen, Kaufleute und Gesellschaften bei sämtlichen handelsrechtlichen Fragestellungen – von der Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Unsere Beratung ist auf die Bedürfnisse des Wirtschaftsverkehrs ausgerichtet: rechtssicher, praxisnah und mit Blick auf wirtschaftliche Risiken. Wir unterstützen Mandanten in Mainz und bundesweit sowohl bei laufenden Geschäftsbeziehungen als auch bei komplexen Konfliktlagen im Handelsrecht.

Mit Rechtsanwalt Dr. Natalello und Rechtsanwältin Sinem Tükek besitzt die Kanzlei in Mainz gleich zwei Experten für alle Fragestellungen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts. Sowohl Rechsanwalt Dr. Natalello und Rechtsanwältin Tükek verfügen über ein Doppelprädikat und gehören damit zu den besten Juraabsolventen Deutschlands. 

 

Ihr Experte für Handelsrecht in Mainz

Das Handelsrecht ist Sonderprivatrecht der Kaufleute und ergänzt das allgemeine Zivilrecht um spezifische Regeln für den Wirtschaftsverkehr. Diese Besonderheiten betreffen insbesondere Haftungsfragen, Vertretungsmacht, Vertragsabwicklung und den Schutz des Vertrauens im Geschäftsverkehr.

Wir beraten Unternehmen in Mainz umfassend bei der rechtlichen Strukturierung handelsrechtlicher Sachverhalte und begleiten sie bei der rechtssicheren Umsetzung unternehmerischer Entscheidungen. Ziel ist es, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Referenzen (Auszug)

  • IT-Streitigkeit vor dem Landgericht Mainz wegen Verletzung einer Exklusivitätsvereinbarung (Vergleich: 800.000 € netto)
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Post M&A Streitigkeit (Streitwert: 11.500.000 €) 
  •  Durchsetzung werkvertraglicher Ansprüche aus dem Bereich Luftfahrt (Streitwert über 3.200.000 €) 
  • Geltendmachung von Gewährleistungsrechten im Anlagenbau (Auftragswert über 3.000.000 €)
  • Entwurf von Werkverträgen für Unternehmen aus der Verpackungsindustrie (Auftragswert über 150.000 €)
  • Rechtsstreitigkeit im internationalen Handel / Stahllieferant aus China
  • Händlerregress wegen Auslieferung von Waren ohne CE-Kennzeichnung (Forderung über 75.000 €)
  • Geltendmachung von Ansprüchen – Branche: Transport (Forderung über 3.000.000 €)
  • Fertigung von Lizenzverträgen für IT-Unternehmen

Unser Angebot für Unternehmen in Mainz: Ihre „externe Rechtsabteilung auf Abruf“ 

Neben der klassischen Rechtsberatung bieten wir in unserer Kanzlei in Mainz ebenfalls die Möglichkeit durch einen Rahmenvertrag mit der Kanzlei HNG Natalello zu kooperieren. Der Vertrag ist dabei jederzeit kündbar.

Im Rahmen einer Kooperation schließen wir mit Ihrem Unternehmen einen Rahmenvertrag, welcher vorsieht, dass Sie bei allen außergerichtlichen Rechtsfragen Ihre Fragen auf Stundenhonorarbasis zeitanteilig beantwortet bekommen.  

Sie bekommen dabei die Kontaktdaten inklusive Handynummer eines festen Rechtsanwalts unserer Kanzlei in Mainz genannt, sodass sichergestellt ist, dass ihr Experte in Fragen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht (inklusive Arbeitsrecht) für Sie stets auch kurzfristig erreichbar ist. Selbstverständlich stehen Ihnen – sofern der Ansprechpartner wider Erwarten nicht erreichbar ist – auch Rechtsanwälte in Stellvertretung zur Verfügung. 

 

Unsere Tätigkeit im Handelsrecht umfasst unter anderem:

  • handelsrechtliche Verträge und Vertragsgestaltung

  • Handelskauf und kaufmännische Besonderheiten

  • Fragen der Kaufmannseigenschaft und Handelsregistereintragungen

  • Haftungsfragen bei Firmenfortführung und Unternehmensübertragungen

  • handelsrechtliche Stellvertretung (Prokura, Handlungsvollmacht)

  • Streitigkeiten aus laufenden Geschäftsbeziehungen

Dabei berücksichtigen wir stets die Besonderheiten des kaufmännischen Verkehrs und die erhöhte Verantwortung, die das Handelsrecht an Unternehmen stellt. 

Kommt es zu Konflikten im Handelsverkehr, vertreten wir Mandanten außergerichtlich und gerichtlich. Handelsrechtliche Auseinandersetzungen sind häufig durch kurze Fristen, erhöhte Sorgfaltsanforderungen und besondere Beweisregeln geprägt.

Wir prüfen die Erfolgsaussichten sorgfältig, entwickeln eine klare Prozessstrategie und vertreten unsere Mandanten konsequent vor den zuständigen Gerichten. Ziel ist entweder eine wirtschaftlich sinnvolle außergerichtliche Lösung oder eine durchsetzungsstarke gerichtliche Interessenwahrnehmung.

FAQ - Handelsrecht

Das Handelsrecht ist ein spezieller Teil des Privatrechts und gilt vorrangig für Kaufleute. Es enthält besondere Regelungen, die den Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs Rechnung tragen, etwa verkürzte Fristen, erhöhte Sorgfaltspflichten und besondere Haftungsregelungen.

Ob jemand Kaufmann ist, richtet sich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Maßgeblich ist insbesondere, ob ein Handelsgewerbe betrieben wird oder ob eine Eintragung im Handelsregister erfolgt ist. Die Kaufmannseigenschaft hat erhebliche Auswirkungen auf Rechte und Pflichten im Geschäftsverkehr.

Das Handelsregister dient der Transparenz und Sicherheit des Geschäftsverkehrs. Eintragungen im Handelsregister entfalten rechtliche Wirkungen, insbesondere im Hinblick auf Vertretungsmacht, Haftung und den Vertrauensschutz Dritter. Fehler oder unterlassene Eintragungen können zu erheblichen rechtlichen Nachteilen führen.

Die Prokura ist eine besonders weitreichende handelsrechtliche Vertretungsmacht mit gesetzlich festgelegtem Umfang. Sie muss ausdrücklich erteilt und im Handelsregister eingetragen werden. Die Handlungsvollmacht ist demgegenüber flexibler, aber in ihrem Umfang deutlich eingeschränkt.

Beim Handelskauf gelten besondere Pflichten, insbesondere die Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung der Ware und zur rechtzeitigen Mängelrüge. Werden diese Pflichten verletzt, können Gewährleistungsrechte ausgeschlossen sein. Für Unternehmen ist daher eine sorgfältige rechtliche Prüfung von zentraler Bedeutung.

Bei der Fortführung eines Handelsgeschäfts unter der bisherigen Firma können gesetzliche Haftungsfolgen eintreten. Unter bestimmten Voraussetzungen haftet der Erwerber für bestehende Verbindlichkeiten des Unternehmens. Diese Risiken sollten frühzeitig rechtlich geprüft und gestaltet werden.

Kaufleute unterliegen im Handelsrecht erhöhten Sorgfalts- und Organisationspflichten. Dazu gehören insbesondere eine ordnungsgemäße Buchführung, die Einhaltung kaufmännischer Verkehrssitten sowie besondere Prüf- und Rügeobliegenheiten. Verstöße können zum Verlust von Rechten oder zu erweiterten Haftungsrisiken führen.

AGB sind im Handelsverkehr ein zentrales Instrument zur Vertragsgestaltung. Zwischen Kaufleuten gelten teilweise erleichterte Anforderungen im Vergleich zum Verbraucherrecht. Gleichwohl unterliegen auch kaufmännische AGB einer rechtlichen Kontrolle. Fehlerhafte oder unwirksame Klauseln können erhebliche wirtschaftliche Nachteile nach sich ziehen.

Das Handelsrecht schützt in besonderem Maße das Vertrauen des Rechtsverkehrs. Dritte dürfen sich unter bestimmten Voraussetzungen auf Eintragungen im Handelsregister oder auf das Auftreten von Vertretungsberechtigten verlassen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Organisations- und Registerfragen rechtssicher gehandhabt werden müssen.

Grundsätzlich können auch im Handelsrecht Verträge formfrei, also auch mündlich, geschlossen werden. Gerade im kaufmännischen Verkehr entstehen dadurch jedoch erhebliche Beweisrisiken. Aus unternehmerischer Sicht ist eine klare schriftliche Vertragsgestaltung daher regelmäßig dringend zu empfehlen.

Das Handelsrecht kennt zahlreiche Haftungstatbestände, die über das allgemeine Zivilrecht hinausgehen. Dies betrifft etwa die Haftung bei Firmenfortführung, bei fehlerhafter Vertretung oder bei Pflichtverletzungen im kaufmännischen Geschäftsverkehr. Eine rechtliche Prüfung ist insbesondere bei Unternehmensübertragungen oder Strukturänderungen unerlässlich.

Bestimmte Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Darüber hinaus können freiwillige Eintragungen rechtliche Wirkungen entfalten, etwa im Hinblick auf die Kaufmannseigenschaft oder die Vertretungsmacht. Fehlerhafte oder unterlassene Eintragungen können rechtliche Nachteile nach sich ziehen.

Anwaltliche Beratung ist insbesondere bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen, bei Unternehmensübertragungen, bei Haftungsfragen sowie bei handelsrechtlichen Streitigkeiten sinnvoll. Frühzeitige rechtliche Begleitung hilft, wirtschaftliche Risiken zu minimieren und rechtssicher zu handeln.

This website is using cookies to improve the user-friendliness. You agree by using the website further.

Privacy policy