Absurd: Der Abfindungsanspruch! Den Anspruch, den jeder will, der aber eigentlich gar nicht existiert
Vom Recht zur Abfindung, welches gar nicht existiert, zu Kündigungen, die eigentlich nicht rechtmäßig sind. In dem Blogbeitrag geht es um eine Absurdität des Arbeitsrechts. Das deutsche Arbeitsrecht ist geprägt von Kündigungsschutzklagen; Klagen von Arbeitnehmern, die darauf abzielen das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses nach Ausspruch einer Kündigung feststellen zu lassen. Die Klage zielt darauf ab feststellen …
