Dr. André Natalello

Herr Rechtsanwalt Dr. André Natalello ist Partner der Kanzlei HNG Natalello.

Seine anwaltliche Tätigkeit konzentriert sich auf das Arbeitsrecht sowie das Wirtschaftsrecht, insbesondere das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Bankrecht und das Baurecht. Eine besondere Branchenexpertise verfügt Herr Dr. Natalello in den Sektoren Bauwesen, Start-ups und Banking.

Vor der Gründung der Kanzlei HNG Natalello war Herr Rechtsanwalt Dr. Natalello geschäftsführender Partner der Kanzlei Hobohm Natalello Giloth mit Standorten in Mainz und Alzey.

Herr Dr. Natalello studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Würzburg und Mainz. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er in Hessen, überwiegend in Frankfurt am Main. Während des Referendariats war er unter anderem bei der renommierten Wirtschaftskanzlei Hengeler Mueller tätig, wo er sich schwerpunktmäßig mit prozessrechtlichen Fragestellungen befasste.

Beide juristischen Staatsexamina schloss Herr Dr. Natalello mit Prädikat im oberen Bereich ab. Nach der Veröffentlichung des Bundesamts der Justiz zählt er zu den besten zwei Prozent der Absolventen bundesweit. Für seine herausragende Abschlussnote im zweiten Staatsexamen wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Natalello von der zuständigen Staatsministerin als viertbester Absolvent seines Jahrgangs (von insgesamt 788 Absolventen) ausgezeichnet.

Studien- und promotionsbegleitend war Herr Dr. Natalello über einen Zeitraum von sechs Jahren in der Rechtsabteilung sowie im Investment Banking der Commerzbank AG und in der Rechtsabteilung der Commerz Real AG tätig. Die beruflichen Stationen führten ihn nach Frankfurt am Main, London und Düsseldorf. Inhaltlich lagen seine Tätigkeitsschwerpunkte im Bankrecht, Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht. Seine besondere Expertise im Bankrecht vertiefte Herr Dr. Natalello durch eine Promotion im Bereich des Bankaufsichtsrechts.

Herr Dr. Natalello bildet sich regelmäßig in den Bereichen Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht sowie Verhandlungsführung fort.

Rechtsanwalt Dr. Natalello berät Mandanten bundesweit in deutscher und englischer Sprache. Zu seinem Mandantenkreis zählen sowohl mittelständische und international tätige Unternehmen als auch kleinere Betriebe.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Mainz