Erfolgreiche Räumungsklage in Offenbach: Kanzlei HNG Natalello setzt Vermieterrechte für Immobilieninvestor aus Mainz durch

Ein Gewerbemieter sorgt für Ärger: Unregelmäßige Mietzahlungen, mangelhafte Mülltrennung und beleidigendes Verhalten gegenüber Mitmietern – ein für den Vermieter untragbarer Zustand. In einem aktuellen Fall hat die Kanzlei HNG Natalello einem Immobilieninvestor aus Mainz erfolgreich dabei geholfen, den problematischen Mieter zu kündigen und die Räumungsklage gerichtlich durchzusetzen. Dieser Blogbeitrag berichtet ausführlich über den Fall und erläutert, welche Leistungen unsere Kanzlei im Immobilienrecht insbesondere für kommerzielle Vermieter und Immobilieninvestoren anbietet. Außerdem zeigen wir auf, wie wir durch effiziente, zielgerichtete Strategien zum Erfolg gelangen und warum wir als Kanzlei für Immobilienrecht in Mainz ausschließlich Vermieter (und keine Mieter in Streitfällen) vertreten.

Erfolg vor Gericht

Die Kanzlei HNG Natalello hat für einen Mainzer Immobilieninvestor eine Räumungsklage in Offenbach gewonnen und setzt aktuell die gerichtliche Räumung durch.

Umfassende Leistungen

Von der Vertragsgestaltung bei Immobilienportfolios bis zur Durchsetzung von Vermieterrechten – HNG Natalello bietet gewerblichen Vermietern volle juristische Unterstützung.

Fokus auf Vermieter

Unsere Kanzlei vertritt ausschließlich kommerzielle Vermieter bei mietrechtlichen Streitigkeiten (Beratung von Mietern nur bei Vertragsabschluss, keine Mietervertretung in Konflikten).

Hintergrund des Falls: Problematischer Gewerbemieter in Offenbach

Im konkreten Fall erwarb unser Mandant – ein Immobilieninvestor aus Mainz – ein Gewerbeobjekt in Offenbach (Rhein-Main-Gebiet). Das Investmentobjekt war an einen Gewerbemieter vermietet, der sich leider als äußerst problematisch herausstellte. Mehrfach fiel der Mieter negativ auf durch:

Unregelmäßige Mietzahlungen: Die Miete kam häufig verspätet oder unvollständig. Trotz wiederholter Aufforderungen und Mahnungen besserte sich das Zahlungsverhalten nicht. Dieses wiederholte unpünktliche Zahlen stellt einen erheblichen Verstoß gegen die Pflichten aus dem Mietvertrag dar. Vermieter müssen ein solches Verhalten nicht auf Dauer hinnehmen, insbesondere wenn Zahlungsverzug entsteht oder ständig hinterhergelaufen werden muss.

Schlechte Mülltrennung und Ordnungsmängel: Der Mieter hielt die vereinbarten Regeln zur Müllentsorgung und Objektpflege nicht ein. Immer wieder fand sich unsachgemäß entsorgter Abfall. Dies führte zu Mehrkosten für den Eigentümer und verärgerte andere Mieter im Gebäude. Solche Verstöße gegen die Hausordnung können – insbesondere nach vorheriger Abmahnung – das Vertrauensverhältnis stark belasten und einen Kündigungsgrund darstellen.

Beleidigendes Verhalten gegenüber anderen Mietern: Am gravierendsten war das respektlose Auftreten des Mieters gegenüber Nachbarn und anderen Gewerbemietern im Objekt. Berichte über Beleidigungen und herabwürdigende Äußerungen häuften sich. Dieses Verhalten störte massiv den Hausfrieden im Gebäude. Wiederholte grobe Beleidigungen gelten rechtlich als erhebliche Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung des Mietvertrags rechtfertigen kann  – zumal hier andere Mieter sich bereits belästigt fühlten und Beschwerde führten.

Für unseren Mandanten, den Eigentümer und Vermieter, war dieser Zustand verständlicherweise nicht hinnehmbar. Zum Schutz des Investments und der übrigen Mieterschaft entschloss er sich, zusammen mit unserer Kanzlei für Immobilienrecht in Mainz, konsequent durchzugreifen.

Außerordentliche Kündigung und Räumungsklage: Der rechtliche Weg zur Mietvertragsbeendigung

Zunächst wurde der Mieter durch unsere Kanzlei abgemahnt. In einer Abmahnung werden dem Mieter die Pflichtverstöße – wie etwa die unregelmäßigen Zahlungen und das Fehlverhalten gegenüber Mitmietern – deutlich vor Augen geführt und er wird aufgefordert, sein Verhalten umgehend zu ändern. Eine Abmahnung ist im Mietrecht oft Vorbedingung, bevor eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann, zumindest bei wiederholten weniger gravierenden Verstößen.

Leider zeigte der Mieter keine Verhaltensbesserung. Im Gegenteil, weitere Vorfälle kamen hinzu. Daher sah sich unser Mandant gezwungen, das Mietverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen. Die Kündigung wurde rechtlich auf wichtige Gründe gestützt, insbesondere:

  • Zahlungsverzug gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB (wenn auch nur kurzfristig und wiederholt, in Summe jedoch vertragswidrig), und
  • Nachhaltige Störung des Hausfriedens gemäß § 543 Abs.1 BGB i.V.m. § 569 Abs.2 BGB (durch das fortgesetzte beleidigende Verhalten) .

In unserem Fall lagen die Voraussetzungen für die fristlose Kündigung klar vor: Der Mieter hatte trotz Abmahnungen sein vertragswidriges Verhalten nicht geändert, so dass unserem Mandanten eine Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten war. Die Kündigung wurde dem Mieter schriftlich und unter Darlegung der Gründe zugestellt.

Da der Mieter jedoch nicht freiwillig auszog, obwohl der Vertrag nun beendet war, mussten wir den Klageweg beschreiten. Unsere Kanzlei reichte für den Mandanten beim zuständigen Gericht die Räumungsklage ein. Eine Räumungsklage ist die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs des Vermieters auf Räumung und Herausgabe der Mietsache, wenn der Mieter nach Kündigung nicht weicht.

Gerichtsverfahren: Vor dem Landgericht Darmstadt  wurde der Fall verhandelt. Wir bereiteten den Prozess sorgfältig vor – mit einer detaillierten Dokumentation aller Verstöße, Zeugenaussagen anderer Mieter und der Korrespondenz (Abmahnungen, Mahnungen). Dank der präzisen Aufarbeitung des Sachverhalts und der fundierten rechtlichen Argumentation durch unser Team konnte das Gericht von der Rechtmäßigkeit der Kündigung überzeugt werden .

Gerichtliches Urteil: Kündigung wirksam – Räumung angeordnet

Das Gericht gab unserem Mandanten Recht: Die außerordentliche Kündigung wurde als wirksam bestätigt. In der Urteilsbegründung hielt das Gericht fest, dass das Verhalten des Mieters (insbesondere die fortgesetzten Störungen und Beleidigungen) einen so schweren Verstoß darstellte, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar war. Ferner waren die formellen Voraussetzungen erfüllt – insbesondere war die Kündigung hinreichend begründet und dem Mieter zugestellt, und es gab (soweit erforderlich) vorherige Abmahnungen.

Mit dem Urteil wurde der Mieter dazu verurteilt, die Gewerberäume zu räumen und an den Vermieter herauszugeben. Dies stellt für den Vermieter den entscheidenden Erfolg dar: Er hat nun einen vollstreckbaren Räumungstitel in der Hand. Der Mieter hat keine Berufung eingelegt (bzw. eine eingelegte Berufung blieb erfolglos), sodass das Urteil rechtskräftig wurde.

Vollstreckung der Räumung

Der letzte Schritt ist nun die Zwangsvollstreckung der Räumung. Unsere Kanzlei hat unmittelbar nach Rechtskraft des Urteils den Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragt.

  • April 2025: Abmahnung des Mieters

    Der Mieter wird schriftlich abgemahnt und auf seine Vertragsverstöße hingewiesen (unpünktliche Zahlungen, Müllproblematik, beleidigendes Verhalten).

  • Juni 2025: Fristlose Kündigung

    Wegen erneuter Verstöße – trotz Abmahnung – kündigt HNG Natalello das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos im Auftrag des Vermieters.

  • Juli 2025: Räumungsklage eingereicht

    Da der Mieter sich weigert auszuziehen, wird beim Landgericht Darmstadt Räumungsklage auf Herausgabe der Mieträume eingereicht.

  • Oktober 2025: Gerichtsurteil

    Das Gericht bestätigt die Wirksamkeit der Kündigung und verurteilt den Mieter zur Räumung. Der Vermieter erhält einen vollstreckbaren Räumungstitel.

  • November 2025: Zwangsräumung

    Der Gerichtsvollzieher vollstreckt die Räumung. Die Gewerberäume werden an den Investor herausgegeben – der problematiche Mieter ist ausgezogen.

Mit der bevorstehenden Zwangsräumung wird der Fall nun endgültig abgeschlossen. Der Immobilieninvestor aus Mainz kann aufatmen: Er hat wieder die volle Verfügung über sein Objekt in Offenbach. Dank des erfolgreichen Vorgehens kann er nun einen neuen, zuverlässigen Mieter suchen oder andere Pläne für die Immobilie umsetzen – ohne weitere Störungen und finanzielle Ausfälle durch den vorherigen Mieter.

Gerichtsentscheidungen wie diese untermauern, dass Vermieter ihre Rechte effektiv durchsetzen können, wenn Mieter ihre Pflichten gröblich verletzen. Es ist allerdings entscheidend, dabei regelkonform und strategisch vorzugehen – von der ersten Abmahnung bis zur Vollstreckung. Hier zeigte sich die Stärke unserer Kanzlei: effiziente Abläufe, rechtssichere Schritte und das Know-how, um im Prozess überzeugend zu argumentieren.

Effiziente und zielgerichtete Vorgehensweise der Kanzlei HNG Natalello

Dieser Fall steht exemplarisch für die effiziente Vorgehensweise, mit der wir kommerzielle Vermieter in Mietrechtsstreitigkeiten unterstützen. Jeder Schritt – von der Beratung vor Ausspruch der Kündigung bis zur Begleitung der Räumung – wurde von uns eng mit dem Mandanten abgestimmt und zügig umgesetzt. Unsere Erfahrungen im Miet- und Immobilienrecht ermöglichen es, die richtige Strategie je nach Sachlage zu wählen:

Präventive Beratung & Vertragsgestaltung: Idealerweise beginnt unsere Unterstützung schon vor Auftreten eines Konflikts. Durch vorausschauende Vertragsgestaltung stellen wir sicher, dass Mietverträge klare Regelungen zu Zahlungsfristen, Verhaltenspflichten (z. B. Hausordnung) und Konsequenzen bei Verstößen enthalten. Für unsere Mandanten – häufig professionelle Immobilieninvestoren oder Wohnungsunternehmen – entwerfen und prüfen wir Mietverträge, um spätere Streitigkeiten möglichst zu verhindern. Eine saubere Vertragsbasis ist der erste Schritt zu einem effizienten Konfliktmanagement.

Schnelles Handeln bei Problemen: Treten Probleme im laufenden Mietverhältnis auf (etwa Zahlungsrückstände oder Konflikte unter Mietern), reagieren wir unverzüglich. Unsere Kanzlei stellt sicher, dass Mahnschreiben oder Abmahnungen zeitnah und juristisch korrekt erfolgen. Gerade bei Zahlungsverzug gilt es beispielsweise, die Fristen und formalen Anforderungen aus § 543 BGB genau einzuhalten, um eine Kündigung notfalls gerichtsfest aussprechen zu können. Durch die schnelle Ansprache von Pflichtverletzungen signalisieren wir dem Mieter und sichern zugleich die Position des Vermieters.

Außergerichtliche Einigung vs. konsequente Klage: In manchen Fällen lässt sich eine Lösung ohne Gerichtsverfahren erzielen – etwa indem der Mieter nach Konfrontation mit den Fakten freiwillig auszieht oder eine einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung geschlossen wird. Wir sondieren stets, ob eine außergerichtliche Einigung im Interesse unseres Mandanten möglich und vorteilhaft ist. Falls nicht, scheuen wir keine Konfrontation: Wir leiten zügig die notwendigen gerichtlichen Schritte ein (z. B. Räumungsklage, Zahlungsklage wegen Mietrückständen) und setzen die Rechte unserer Mandanten konsequent durch. Im vorliegenden Fall war klar, dass nur ein Klageverfahren die nötige Verbindlichkeit schaffen würde – und das rasch, bevor weitere Schäden entstehen.

Prozessführung mit Expertise: Sollte es zum Prozess kommen, verfügt unsere Kanzlei über erfahrene Litigation-Spezialisten. In der Verhandlung bringen wir alle relevanten Beweismittel, Zeugenaussagen und juristischen Argumente systematisch vor. So konnten wir im beschriebenen Fall etwa durch Zeugenaussagen anderer Mieter und Dokumentation der Zahlungsrückstände die vertragswidrigen Handlungen lückenlos nachweisen. Unsere Anwälte kennen die aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht genau und können Urteile zu ähnlichen Sachverhalten überzeugend anführen – z. B. Urteile, die bestätigt haben, dass Mieter bei Fehlverhalten gekündigt werden dürfen und Räumungsklagen erfolgreich sind 7 8. Diese fundierte, sachliche Präsentation hat maßgeblich zum Sieg unseres Mandanten beigetragen.

Vollstreckungsmanagement: Nach einem gewonnenen Prozess lassen wir den Mandanten nicht allein. Wir übernehmen das Vollstreckungsmanagement, d. h. wir kümmern uns um die Beantragung des Räumungstermins beim Gerichtsvollzieher, koordinieren ggf. die Zusammenarbeit mit der Polizei, einem Umzugsunternehmen oder einer Räumungsspedition (falls der Mieter sein Inventar nicht selbst entfernt). Unsere effiziente Vorgehensweise zeigt sich auch hier: durch genaue Kenntnis der Abläufe können wir die Zwangsräumung schnell und rechtssicher herbeiführen, damit unsere Mandanten ihr Eigentum bald zurückerhalten. In problematischen Fällen prüfen wir auch alternative Vollstreckungsmethoden wie z. B. die Berliner Räumung (wobei nur der Mieter selbst entfernt wird, nicht aber dessen Sachen – um Kosten zu sparen), sofern rechtlich und taktisch sinnvoll. Kurz: Wir bleiben dran, bis das Ergebnis voll umgesetzt ist.

Zielorientierung und Effizienz bedeuten für uns auch, Wirtschaftlichkeit im Blick zu behalten. Gerade längere Mietstreitigkeiten können kostenintensiv sein (Mietausfall, Gerichtskosten usw.). Daher beraten wir unsere Mandanten auch dahingehend, welche Option – schnelles Vergleichsangebot vs. konsequentes Urteil – ökonomisch sinnvoll ist. In jedem Fall streben wir die für den Vermieter beste Lösung in möglichst kurzer Zeit an.

Im Ergebnis hat sich unsere Strategie in diesem Fall bezahlt gemacht: Innerhalb weniger Monate konnte der schwierige Mieter entfernt und der Wert des Immobilieninvestments gesichert werden.

Leistungsspektrum für Immobilieninvestoren und gewerbliche Vermieter

Die erfolgreiche Räumungsklage in Offenbach ist nur ein Beispiel aus unserer täglichen Praxis. Immobilieninvestoren und kommerzielle Vermieter profitieren von unserem breiten Leistungsspektrum im Immobilien- und Mietrecht. Wir unterstützen unsere Mandanten in Mainz, Offenbach und bundesweit vor allem in folgenden Bereichen:

Vertragsgestaltung bei Immobilienkäufen und -portfolios: Bereits bei der Transaktion von Immobilien stehen wir beratend zur Seite. Sei es der Erwerb eines einzelnen Mietobjekts oder die Übertragung ganzer Immobilienportfolien, unsere Kanzlei gestaltet und prüft die notwendigen Verträge. Dazu zählen Kaufverträge (z. B. beim Ankauf von Wohn- oder Gewerbeobjekten in Mainz und Umgebung) sowie Gesellschaftsverträge und Umstrukturierungen, wenn Immobilien in Unternehmenshüllen (z. B. GmbH, GmbH & Co. KG) übertragen werden. Dank unserer Expertise im Wirtschaftsrecht können wir auch komplexe Portfolio-Deals rechtlich absichern. Unser Ziel ist es, bereits im Vertrag spätere Konfliktfelder – etwa Gewährleistung für Mängel, Mietgarantien oder Übergangsregelungen für bestehende Mietverhältnisse – klar zu regeln. So schützen wir die Investition unserer Mandanten von Anfang an.

Due Diligence & Risikoanalyse: Bei größeren Immobilientransaktionen führen wir auf Wunsch rechtliche Due-Diligence-Prüfungen durch. Wir beleuchten z. B. bestehende Mietverträge in einem Portfolio: Sind alle Verträge gültig und vollständig? Gibt es Klauseln, die unwirksam sein könnten (Stichwort AGB-Kontrolle bei alten Mietverträgen)? Liegen Risiken vor, etwa anhängige Rechtsstreitigkeiten mit Mietern oder behördliche Auflagen? Durch unsere Prüfung wissen Investoren vor dem Kauf genau, wo eventuelle Risiken lauern, und können den Kaufpreis oder Vertragskonditionen entsprechend anpassen.

Beratung im laufenden Mietmanagement: Auch nach dem Kauf oder während eines Investments stehen wir beratend zur Seite. Vermieter sehen sich im Alltag mit vielfältigen Fragen konfrontiert – von Mieterhöhungen über Nebenkostenabrechnungen bis zur Vertragsverlängerung. Unsere Juristen beantworten schnell und kompetent alle Rechtsfragen rund um die Bewirtschaftung von Immobilien. Auch erstellen oder aktualisieren wir Muster-Mietverträge, entwickeln Hausordnungen und beraten bei Mieterwechsel oder Nachträgen zu Mietverträgen (z. B. bei Umbauten oder Flächenerweiterungen von Gewerbemietern).

Mietrechtliche Streitigkeiten aller Art: Kommt es – wie im geschilderten Fall – zum Konflikt, vertreten wir Vermieter in sämtlichen Streitigkeiten mit Mietern. Das umfasst Zahlungsstreitigkeiten (Mietrückstände, Kautionsabrechnung), Kündigungen und Räumungen, Mietminderungen wegen Mängeln, Streit über Betriebskosten, Schadenersatz bei Beschädigungen und vieles mehr. Unsere Anwälte verfügen über spezielles Know-how im Gewerbemietrecht ebenso wie im Wohnraummietrecht (wobei wir schwerpunktmäßig Eigentümer von Wohnanlagen und Mehrfamilienhäusern vertreten). Wir kennen die Unterschiede zwischen Wohnraummietrecht – das stark mieterfreundlich geregelt ist – und Gewerbemietrecht, wo Vertragsfreiheit größer ist. Diese Unterschiede nutzen wir zugunsten unserer Mandanten bestmöglich aus.

Außergerichtliche Konfliktlösung & Mediation: Nicht jeder Streit muss vor Gericht enden. Gerade bei langfristigen Mietverhältnissen kann es im Interesse beider Seiten sein, eine einvernehmliche Lösung zu finden – etwa durch Anpassung des Vertrags, temporäre Stundung von Mieten oder schlicht durch ein klärendes Gespräch auf neutralem Boden. Wir fungieren auch als Vermittler oder nehmen an Mediationsverfahren teil, um tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Unser Verhandlungsgeschick und unsere sachliche, lösungsorientierte Herangehensweise helfen, verfahrene Situationen aufzulösen. Sollte ein Mieter z. B. finanzielle Engpässe haben, kann manchmal ein Zahlungsplan statt einer Kündigung die wirtschaftlich bessere Wahl sein.

Vertretung vor Gericht und in Schiedsverfahren: Wenn eine gütliche Einigung nicht erreichbar ist, vertreten wir unsere Mandanten vor allen zuständigen Gerichten. Im Mietrecht sind das häufig die Amtsgerichte und Landgerichte; wir führen Verfahren jedoch wenn nötig auch bis vor die Oberlandesgerichte oder den Bundesgerichtshof. Darüber hinaus sind wir vertraut mit Schiedsgerichtsverfahren (die bei gewerblichen Mietverträgen manchmal vereinbart werden). Unsere Prozesserfahrung – wie in dem erfolgreichen Räumungsprozess vor dem Amtsgericht Offenbach – garantiert eine professionelle Durchsetzung der Vermieterrechte.

Zusätzlich zu diesen Kernbereichen im Mietrecht unterstützen wir Immobilieninvestoren auch in angrenzenden Rechtsgebieten, etwa im Baurecht (wenn es um Umbauten am vermieteten Objekt geht), im WEG-Recht (wenn Teileigentum und Eigentümergemeinschaften eine Rolle spielen) und im Maklerrecht (z. B. Streitigkeiten um Maklerprovisionen beim Kauf oder bei der Vermietung). Unsere Kanzlei HNG Natalello verfügt über Spezialisten in verschiedenen Rechtsgebieten und kann so eine ganzheitliche Beratung rund um die Immobilie bieten.

Mandantenfokus: Wir vertreten ausschließlich Vermieter – Beratung für Mieter nur bei Vertragsabschluss

Ein wichtiger Aspekt unserer Philosophie soll hier deutlich hervorgehoben werden: Die Kanzlei HNG Natalello vertritt im Mietrecht bewusst ausschließlich die Vermieterseite. Unsere Mandanten sind typischerweise gewerbliche Vermieter, Immobiliengesellschaften, Hausverwaltungen oder Bauunternehmer – also diejenigen, die Immobilien vermieten oder veräußern. Mieter werden von uns in Konfliktfällen nicht vertreten (Ausnahme Bestandsmandanten mit Rahmenverträgen).

Diese klare Ausrichtung hat mehrere Vorteile für unsere Mandanten:

Spezialisierung und Insider-Wissen: Durch die Fokussierung auf Vermieter kennen wir deren Bedürfnisse und Sorgen ganz genau. Anders als “Mieter-Anwälte” müssen wir nicht beide Seiten bedienen, sondern können unser Know-how gezielt in den Dienst der Vermieterinteressen stellen. Wir sind stets über aktuelle Entwicklungen informiert, die Vermieter betreffen – etwa neue Gesetze zur Mietpreisbremse, Gewerbemietverträge oder Urteile zum Kündigungsschutz.

Keine Interessenkonflikte: Unsere Mandanten können sicher sein, dass wir keine potentiellen Loyalitätskonflikte haben. Wir beraten nicht heute einen Vermieter, um morgen einen Mieter gegen einen Vermieter zu vertreten. Diese eindeutige Positionierung schafft Vertrauen und ermöglicht es uns, konsequent die Vermieterposition zu stärken 9. So vertreten wir in vergleichbaren Rechtsgebieten auch konsequent nur die Unternehmensseite (wie z.B. im Arbeitsrecht nur Arbeitgeber in vielen Fällen, oder im Werkvertragsrecht nur Unternehmer 10).

Effektive Strategien gegen mieterseitige Taktiken: Da wir die gängigen Verteidigungsstrategien von Mietern aus zahlreichen Fällen kennen (z. B. Schutzbehauptungen, Verzögerungstaktiken im Prozess, Beschwerden bei Mietervereinen), können wir proaktiv darauf reagieren. Wir wissen, wie man z.B. auf Standardargumente des Mieterschutzes entgegnet und wie man Verfahren beschleunigen kann, wenn der Mieter versucht, Zeit zu schinden. Diese Erfahrung verschafft unseren Mandanten einen entscheidenden Vorteil.

Es ist uns aber wichtig zu betonen: Kommerzielle Mieter (also Unternehmen, die selbst Mieter von Büro- oder Gewerbeflächen sind) können von unserer Expertise ebenfalls profitieren – jedoch in anderer Form. Wir beraten solche Mieter gerne im Vorfeld eines Mietvertragsabschlusses oder während des Mietverhältnisses in Vertragsfragen. Beispielsweise prüfen wir für Filialunternehmen oder industrielle Mieter die Mietverträge, verhandeln Vertragsklauseln (wie Kündigungsrechte, Verlängerungsoptionen, Renovierungspflichten) und begleiten vertragliche Neuerungen. Gerade weil wir die Vermietersicht so gut kennen, können wir kommerzielle Mieter zielgerichtet beraten, wo besondere Vorsicht geboten ist. Eine Vertretung vor Gericht gegen Vermieter übernehmen wir jedoch nicht. Sollten also Konflikte eskalieren, ziehen wir es vor, aus solchen Mandaten auszusteigen, um unserer Linie treu zu bleiben.

Diese strikte Ausrichtung mag ungewöhnlich erscheinen, doch wir sind überzeugt, dass sie eine höhere Qualität der Vertretung ermöglicht. Unsere Mandanten – die Vermieter – sollen darauf vertrauen können, dass wir mit voller Überzeugung und ohne Vorbehalt ihre Interessen vertreten.

Fazit: Ihr Partner für Immobilienrecht in Mainz und Rhein-Main – Erfolgreiche Vertretung von Vermietern

Der geschilderte Fall einer erfolgreichen Räumungsklage in Offenbach demonstriert eindrucksvoll, wie wichtig kompetente juristische Unterstützung für Vermieter und Immobilieninvestoren ist. Mietrechtliche Streitigkeiten können kompliziert und langwierig sein, doch mit der richtigen Strategie lassen sich auch scheinbar schwierige Mieter aus dem Objekt entfernen. Die Kanzlei HNG Natalello – mit Standorten in Mainz, Alzey und weiteren Städten in Rheinhessen – hat erneut bewiesen, dass sie zu den führenden Kanzleien für Immobilienrecht in Mainz und der Region zählt, insbesondere wenn es um die Durchsetzung von Vermieteransprüchen geht.

Unser Leistungsspektrum reicht von der vorbeugenden Beratung bei Immobilientransaktionen über die Erstellung solider Vertragswerke bis hin zur streitigen Auseinandersetzung vor Gericht. Dabei zeichnen wir uns durch Effizienz, Fachwissen und strategisches Geschick aus. Im Mittelpunkt steht immer das wirtschaftliche Interesse unserer Mandanten: Wir finden praxisnahe Lösungen und setzen diese konsequent um – sei es durch eine kluge Verhandlung oder, wenn nötig, mit vollem Einsatz im Prozess.

Für Immobilieninvestoren und gewerbliche Vermieter in Mainz, Offenbach und im gesamten Rhein-Main-Gebiet sind wir ein verlässlicher Partner. Unser aktueller Erfolg in Offenbach unterstreicht: Mieter, die durch Fehlverhalten negativ auffallen, können gekündigt werden – und wir wissen, wie man die Rechte der Vermieter dabei sichert und durchsetzt.

Sollten Sie als Vermieter vor ähnlichen Herausforderungen stehen – etwa säumige oder störende Mieter haben oder rechtliche Fragen rund um Ihre Immobilieninvestitionen – zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir von HNG Natalello stehen bereit, Sie juristisch fundiert und engagiert zu unterstützen. Ihre Kanzlei für Immobilienrecht in Mainz und Rhein-Main ist für Sie da, um Ihre Vermieterrechte effektiv zu vertreten und Ihr Immobilienvermögen zu schützen.

Hobohm Natalello Giloth – Rechtsanwälte seit 1959 – Ihr kompetenter Partner im Immobilien- und Mietrecht.

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