Der schlanke „Asset Deal“

In den vergangenen Wochen hat die Kanzlei Natalello aus Mainz gleich zwei Verträge im Rahmen von Asset Deals ausgearbeitet. In beiden Fällen handelte es sich – gemessen am Transaktionsvolumen – um kleinere Transaktionen, bei denen ein besonderes Augenmerk auf die Begrenzung der Transaktionskosten gelegt werden sollte.

Gegenstand der jeweiligen Transaktion war die Übertragung eines Teilbetriebs, einmal auf Veräußerer-, einmal auf Erwerberseite.

Das M&A-Geschäft hat sich in den letzten Jahren zunehmend zu einem „Papiertiger“ entwickelt. Transaktionsdokumentationen mit einem Umfang von deutlich über 100 Seiten sind mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass sowohl der Aufbau der Verträge als auch die verwendeten Begriffsdefinitionen vielfach angelsächsisch geprägt sind.

Die besondere Herausforderung in den beiden hier betreuten Fällen bestand darin, ein Vertragswerk zu entwerfen, das bewusst schlank gehalten ist, um den Aufwand – insbesondere für Redraftings und Verhandlungsrunden – möglichst gering zu halten.

Der „schlanke Deal“ erweist sich dabei jedoch keineswegs als simpel. Im Gegenteil: Er setzt ein hohes Maß an rechtlicher Präzision voraus. Entscheidend ist die Fähigkeit, sicher zu beurteilen, an welchen Stellen auf ausführliche Definitionen und Regelungen verzichtet werden kann, weil sich Begriffe und Rechtsfolgen bereits hinreichend klar aus dem Gesetz ergeben, und an welchen Stellen eine vertiefte vertragliche Ausgestaltung zwingend erforderlich ist, weil sie das wirtschaftliche und rechtliche Herzstück der Transaktion betreffen.

Ein keineswegs triviales Unterfangen.

Die Bedeutung vertraglicher Sauberkeit im schlanken Asset Deal

Gerade bei bewusst reduzierten Vertragswerken kommt der inhaltlichen Präzision einzelner Regelungsbereiche eine herausragende Bedeutung zu. Fehler oder Unklarheiten lassen sich hier nicht durch „Masse“ kompensieren. Besonders kritisch sind vier Punkte:

1. Saubere Definition der Kaufgegenstände

Der Asset Deal lebt von der klaren Abgrenzung dessen, was übertragen werden soll – und was gerade nicht.

Bei der Beschreibung der Kaufgegenstände ist größte Sorgfalt erforderlich, insbesondere bei:

  • materiellen Vermögensgegenständen (Maschinen, Fuhrpark, Warenlager),
  • immateriellen Rechten (Kundenstämme, Marken, Domains, Software)
  • Vertragsverhältnissen und laufenden Rechtsbeziehungen.

Ein schlanker Vertrag darf hier keinesfalls unpräzise sein. Unklare oder zu weit gefasste Beschreibungen führen regelmäßig zu Streit darüber, ob bestimmte Assets tatsächlich vom Kauf erfasst sind – mit erheblichem Haftungspotenzial.

2. Übernommene Verbindlichkeiten

Ebenso zentral ist die klare Regelung der übernommenen und nicht übernommenen Verbindlichkeiten.

Der Grundsatz des Asset Deals lautet zwar: keine automatische Haftungsübernahme. In der Praxis entstehen jedoch erhebliche Risiken, wenn:

  • Verbindlichkeiten nicht eindeutig zugeordnet werden,
  • Abgrenzungsstichtage unklar sind oder
  • arbeitsrechtliche, steuerliche oder umweltrechtliche Risiken nicht ausdrücklich adressiert werden.

Gerade bei Teilbetrieben ist eine saubere Trennung zwischen Alt- und Neuverbindlichkeiten zwingend, um spätere Haftungsdurchgriffe zu vermeiden.

3. Gewährleistungsrechte und Garantien

In einem schlanken Asset Deal wird häufig bewusst auf umfangreiche Garantiekataloge verzichtet. Das bedeutet jedoch nicht, dass Gewährleistungsthemen vernachlässigt werden dürfen.

Im Gegenteil:

  • Wo Garantien reduziert werden, müssen sie inhaltlich präzise formuliert sein.
  • Haftungsumfang, Haftungsdauer und Haftungshöchstbeträge müssen eindeutig geregelt sein.

Gerade hier zeigt sich die juristische Kunst: nicht möglichst viele Garantien zu formulieren, sondern die wirtschaftlich entscheidenden Risiken gezielt und rechtssicher abzudecken.

4. Kaufpreisregelungen als Herzstück des Deals

Zuletzt – und oft entscheidend – sind die Kaufpreisregelungen.

Ein schlanker Vertrag verzeiht hier keine Unklarheiten:

  • Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten,
  • etwaige Kaufpreisanpassungen,
  • Earn-Out-Regelungen oder
  • Sicherungsmechanismen

müssen klar, widerspruchsfrei und praktisch handhabbar ausgestaltet sein.

Unpräzise Kaufpreisregelungen führen nicht selten dazu, dass der eigentliche wirtschaftliche Erfolg der Transaktion im Nachgang in Streitigkeiten aufgezehrt wird.

FAQ – Schlanker Asset Deal (SEO-optimiert)

Was ist ein Asset Deal?

Ein Asset Deal ist eine Unternehmensübertragung, bei der einzelne Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten gezielt übertragen werden, nicht jedoch die Gesellschaft selbst.

Wann ist ein schlanker Asset Deal sinnvoll?

Ein schlanker Asset Deal eignet sich insbesondere bei kleineren und mittleren Transaktionen, bei denen die Transaktionskosten in einem angemessenen Verhältnis zum Kaufpreis stehen sollen.

Ist ein schlanker Asset Deal rechtlich riskanter?

Nicht zwingend. Entscheidend ist nicht der Umfang des Vertrags, sondern dessen inhaltliche Präzision. Ein gut strukturierter, schlanker Vertrag kann rechtlich ebenso belastbar sein wie ein umfangreiches Vertragswerk.

Welche Risiken bestehen bei unklaren Kaufgegenständen?

Unklare Kaufgegenstände führen häufig zu Streit über den Umfang der Übertragung und können erhebliche Haftungs- und Nachbesserungsansprüche auslösen.

Wie wichtig sind Garantien bei kleinen Asset Deals?

Auch bei kleinen Deals sind Garantien zentral. Sie sollten jedoch auf die wirtschaftlich relevanten Kernrisiken beschränkt und klar formuliert sein.

Warum sind Kaufpreisregelungen besonders kritisch?

Weil sie unmittelbar den wirtschaftlichen Erfolg der Transaktion bestimmen. Unklare Regelungen führen häufig zu nachgelagerten Konflikten und Liquiditätsrisiken.


Eigene Einschätzung:
Der schlanke Asset Deal ist kein „Sparmodell“, sondern eine Disziplin für erfahrene Berater. Gerade die Reduktion auf das Wesentliche erfordert vertiefte Rechtskenntnis, Transaktionserfahrung und ein klares Verständnis der wirtschaftlichen Interessen beider Parteien. Richtig umgesetzt, ermöglicht er jedoch effiziente, rechtssichere und wirtschaftlich ausgewogene Transaktionen.

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