Transparenzregister in der Nachfolgeplanung
Im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes werden „Vereinigungen“ verpflichtet ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister einzutragen. Unter Vereinigungen versteht man dabei neben den üblichen im Handelsregister eingetragenen Personen- und Kapitalgesellschaften (oHG, KG, Gmbh& Co KG, AG, GmbH) auch die eingetragene GbR, also die eGbR. Als wirtschaftlich Berechtigten versteht man dabei jeden, der an der Gesellschaft …
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