Wartefrist ist nicht Probezeit: Warum die ersten sechs Monate im Arbeitsverhältnis oft missverstanden werden

Die Praxis des Kündigungsschutzrechts zeigt immer wieder ein strukturelles Missverständnis, das sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite verbreitet ist: Die gesetzliche Wartefrist des § 1 Abs. 1 KSchG wird mit der arbeitsvertraglich vereinbarten Probezeit gleichgesetzt. Diese Gleichsetzung ist unzutreffend und führt in der Anwendung zu erheblichen Fehlsteuerungen. Nach § 1 Abs. 1 KSchG findet …