Gesellschaftsrecht / Mainz

Gesellschaftsrecht
am Kanzleisitz
in Mainz.

Beratung von Unternehmen, Geschäftsführern und Gesellschaftern bei Strukturfragen, Organhaftung, Beteiligungen und Konflikten – persönlich in Mainz und bundesweit vor Gericht.

Kanzleisitz Mainz Gesellschafter · Geschäftsführer · Unternehmen Beratung & Litigation
01 Standort Mainz

Gesellschaftsrechtliche Beratung
mit tatsächlichem Standortbezug.

NATALELLO hat seinen Kanzleisitz in Mainz. Wir beraten Unternehmen, Geschäftsführer und Gesellschafter aus Mainz, Rheinhessen und dem gesamten Bundesgebiet bei gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen und Konflikten.

Persönliche Besprechungen finden in der Rheinallee statt. Gleichzeitig bearbeiten wir komplexe gesellschaftsrechtliche Mandate bundesweit und vertreten vor Landgerichten und Oberlandesgerichten.

02 Beratungsschwerpunkte

Gesellschaftsrecht für
unternehmerische Entscheidungen.

Die Mainzer Seite konzentriert sich auf die typischen gesellschaftsrechtlichen Mandate am Kanzleisitz. Das vollständige bundesweite Leistungsspektrum ist auf unserer Fachseite dargestellt.

01

Gesellschaftsverträge & Struktur

Gründung, Satzungsgestaltung, Beteiligungsmodelle, Geschäftsführungsbefugnisse, Zustimmungsvorbehalte und rechtssichere Regelungen für Wachstum, Nachfolge und Konfliktfälle.

02

Geschäftsführer & Organhaftung

Beratung zu Pflichten, Ressortverteilung, Vertretungsmacht, Haftungsrisiken, Vergütung, Abberufung und Geltendmachung oder Abwehr von Regressansprüchen.

03

Gesellschafterstreit

Strategie bei Informationskonflikten, Blockaden, Treuepflichten, Wettbewerbsverstößen, Einziehung, Ausschluss und wirtschaftlicher Trennung von Gesellschaftern.

04

Beschlüsse & Beschlussmängel

Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen, Prüfung von Stimmverboten und Mehrheiten sowie Anfechtung oder Verteidigung fehlerhafter Beschlüsse.

05

Anteilsübertragung & M&A

Share Deals, Asset Deals, Beteiligungserwerb, Nachfolge, Kapitalmaßnahmen, Garantien und gesellschaftsrechtliche Umsetzung komplexer Transaktionen.

06

Gesellschaftsrechtliche Litigation

Prozessstrategie, Beweissicherung, einstweiliger Rechtsschutz, Organhaftung, Beschlussmängel- und Einziehungsverfahren sowie Post-M&A-Auseinandersetzungen.

Zum vollständigen Leistungsspektrum im Handels- und Gesellschaftsrecht

Erfahrung in Mainz

Gesellschaftsrechtliche
Verfahren mit Substanz.

Der Standortbezug beschränkt sich nicht auf die Kanzleiadresse. NATALELLO verfügt über Erfahrung in komplexen wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichen Verfahren vor dem Landgericht Mainz.

Die folgenden Beispiele zeigen die Verbindung von Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und strategischer Prozessführung. Die Darstellung erfolgt anonymisiert.

01

Post-Joint-Venture-Streit

Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung vor dem Landgericht Mainz mit einem Streitwert von 11.500.000 Euro.

02

IT-Exklusivitätsstreit

Verfahren vor dem Landgericht Mainz wegen Verletzung einer Exklusivitätsvereinbarung; Vergleich über 800.000 Euro netto.

03

Geschäftsführerregress

Vorbereitung und Durchsetzung von Ansprüchen wegen behaupteter Pflichtverletzungen und Vermögensschäden.

04

Trennung von Gesellschaftern

Gesellschaftsrechtliche und wirtschaftliche Strukturierung der Trennung innerhalb einer GmbH.

03 Gesellschafterkonflikte

Frühzeitig handeln,
bevor die Gesellschaft blockiert.

01

Informationsrechte

Auskunft, Einsicht in Unterlagen, Jahresabschlüsse und Kontrolle der Geschäftsführung.

02

Stimmrechte & Beschlüsse

Mehrheiten, Stimmverbote, Ladungsmängel, Treuepflichten und gerichtliche Kontrolle.

03

Einziehung & Ausschluss

Satzungsgrundlage, wichtiger Grund, Kapitalerhaltung und Abfindungsfragen.

04

Unternehmensfortführung

Handlungsfähigkeit sichern, Eskalation kontrollieren und belastbare Trennungslösungen entwickeln.

04 Ansprechpartner

Gesellschaftsrechtliche Beratung
durch ein spezialisiertes Team.

Rechtsanwalt Dr. André Natalello in Mainz

Rechtsanwalt / Partner

Dr. André Natalello

Gesellschaftsrecht, Organhaftung, M&A, Gesellschafterstreit und strategische Prozessführung. Profil ansehen
Rechtsanwältin Sinem Tükek in Mainz

Rechtsanwältin / Litigation

Sinem Tükek

Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, Vertragsrecht, Litigation und komplexe wirtschaftsrechtliche Verfahren. Profil ansehen
05 FAQ Mainz

Häufige Fragen zur
Beratung am Kanzleisitz.

Wo befindet sich die Kanzlei in Mainz?+
Der Kanzleisitz befindet sich in der Rheinallee 1E, 55116 Mainz. Persönliche Besprechungen sind nach Terminvereinbarung möglich.
Beraten Sie nur Unternehmen aus Mainz?+
Nein. Wir beraten Unternehmen, Geschäftsführer und Gesellschafter aus Mainz und Rheinhessen ebenso wie Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.
Vertreten Sie vor dem Landgericht Mainz?+
Ja. Wir vertreten in gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Verfahren vor dem Landgericht Mainz sowie bundesweit vor Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Wann sollte bei einem Gesellschafterstreit anwaltlicher Rat eingeholt werden?+
Möglichst frühzeitig. Bereits bei Informationsverweigerung, Blockaden, Pflichtverletzungen oder strittigen Beschlüssen sollte die weitere Kommunikation strategisch vorbereitet werden.
Ist eine erste Besprechung per Video möglich?+
Ja. Eine erste Einordnung kann persönlich in Mainz, telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen.

Kontakt

Gesellschaftsrechtliche
Entscheidung in Mainz?

Schildern Sie kurz die Gesellschaftsstruktur, den aktuellen Konflikt oder die geplante Maßnahme. Bei Beschlussfristen, einstweiligem Rechtsschutz oder drohender Eskalation sollte die Kontaktaufnahme frühzeitig erfolgen.

NATALELLO
Rheinallee 1E
55116 Mainz
06131 8888199

FAQ - Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Zwecks. Es bestimmt insbesondere die Entstehung, Organisation, Haftung, Geschäftsführung, Vertretung sowie die Beendigung von Gesellschaften. Je nach Rechtsform unterscheiden sich Umfang und Intensität der gesetzlichen Vorgaben erheblich, weshalb eine rechtssichere Gestaltung für Unternehmen von zentraler Bedeutung ist.

Die Wahl der passenden Gesellschaftsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Haftungsrisiko, dem Kapitalbedarf, der Anzahl der Gesellschafter, steuerlichen Aspekten sowie der geplanten Unternehmensentwicklung. Während Kapitalgesellschaften eine Haftungsbegrenzung bieten, zeichnen sich Personengesellschaften durch größere Flexibilität, aber auch persönliche Haftungsrisiken aus. Eine sorgfältige gesellschaftsrechtliche Beratung ist erforderlich, um langfristige Nachteile zu vermeiden.

Der Gesellschaftsvertrag bildet die rechtliche Grundlage jeder Gesellschaft. Er regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Geschäftsführung, Gewinn- und Verlustverteilung, Wettbewerbsverbote sowie Regelungen für Konflikt- und Ausscheidenssituationen. Unklare oder lückenhafte Gesellschaftsverträge sind eine der häufigsten Ursachen für Gesellschafterstreitigkeiten und wirtschaftliche Schäden.

Die Haftung der Gesellschafter hängt maßgeblich von der gewählten Rechtsform ab. Während Gesellschafter von Kapitalgesellschaften grundsätzlich nur mit ihrer Einlage haften, besteht bei Personengesellschaften regelmäßig eine persönliche, unbeschränkte Haftung. Darüber hinaus können auch Gesellschafter von Kapitalgesellschaften unter bestimmten Umständen persönlich haften, etwa bei Pflichtverletzungen, existenzvernichtenden Eingriffen oder Vermögensvermischung.

Geschäftsführer sind verpflichtet, die Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu führen. Dazu gehören insbesondere die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, die Beachtung von Kapitalerhaltungsregeln sowie die rechtzeitige Reaktion auf wirtschaftliche Krisen. Pflichtverletzungen können zu persönlicher Haftung führen, auch gegenüber Gläubigern der Gesellschaft.

Ein Gesellschafterstreit liegt vor, wenn zwischen den Gesellschaftern oder zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung nachhaltige Konflikte über die Ausrichtung, Führung oder wirtschaftliche Beteiligung der Gesellschaft entstehen. Typische Streitpunkte sind Stimmrechtsausübung, Gewinnverwendung, Wettbewerbsverbote, Geschäftsführungsmaßnahmen oder Informationsrechte. Unbehandelte Gesellschafterkonflikte gefährden regelmäßig den Fortbestand des Unternehmens.

Die Lösung von Gesellschafterstreitigkeiten erfordert eine strategische Herangehensweise. Möglich sind außergerichtliche Verhandlungen, gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmaßnahmen, gerichtliche Verfahren oder strukturelle Lösungen wie Gesellschafterausschluss oder Anteilsübertragungen. Ziel ist es, wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen und handlungsfähige Strukturen wiederherzustellen.

Der Ausschluss eines Gesellschafters ist nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen möglich. Er setzt regelmäßig einen wichtigen Grund voraus, etwa schwerwiegende Pflichtverletzungen oder nachhaltige Störungen des Gesellschaftsverhältnisses. In der Praxis erfolgt der Ausschluss häufig über Einziehungsregelungen oder gerichtliche Ausschlussverfahren, die rechtlich und wirtschaftlich sorgfältig vorbereitet werden müssen.

Die Einziehung von Geschäftsanteilen ist ein besonders sensibler Eingriff in die Gesellschafterrechte. Sie setzt eine entsprechende gesellschaftsvertragliche Grundlage und regelmäßig einen wichtigen Grund voraus. Zudem sind die gesetzlichen Vorgaben zur Kapitalerhaltung strikt zu beachten, da fehlerhafte Einziehungen zur Nichtigkeit führen können.

Gesellschafterbeschlüsse können anfechtbar oder nichtig sein, wenn formelle oder materielle Fehler vorliegen. Typische Fehler betreffen Einladungsfristen, Beschlussgegenstände, Stimmrechtsausschlüsse oder die Verletzung von Treuepflichten. Fehlerhafte Beschlüsse können erhebliche wirtschaftliche Unsicherheiten verursachen und sollten frühzeitig rechtlich überprüft werden.

Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen unterliegt strengen formellen Anforderungen. Bei Kapitalgesellschaften ist regelmäßig eine notarielle Beurkundung erforderlich, zudem können Zustimmungserfordernisse bestehen. Fehler bei der Vertragsgestaltung oder Beschlussfassung führen häufig zur Unwirksamkeit der Übertragung oder zu späteren Haftungsproblemen.

Beim Unternehmenskauf sind gesellschaftsrechtliche Aspekte zentral, insbesondere bei sogenannten Share Deals. Hier stehen Fragen der Haftung, der Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen, der Geschäftsführungsbefugnisse sowie der Gestaltung von Garantien und Freistellungen im Vordergrund. Gesellschaftsrechtliche Versäumnisse können zu erheblichen finanziellen Risiken führen.

Umwandlungen und Restrukturierungen ermöglichen es Unternehmen, ihre rechtliche Struktur an veränderte wirtschaftliche oder steuerliche Rahmenbedingungen anzupassen. Sie unterliegen jedoch strengen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere zum Schutz von Gesellschaftern und Gläubigern. Fehler in diesem Bereich können die Maßnahme insgesamt unwirksam machen.

Anwaltliche Beratung ist insbesondere bei Gründung, Strukturänderungen, Gesellschafterwechseln, Konflikten, Haftungsfragen sowie bei wirtschaftlichen Krisen der Gesellschaft geboten. Frühzeitige Beratung hilft, Risiken zu minimieren und rechtssichere Entscheidungen zu treffen.

Das Gesellschaftsrecht ist komplex und stark von Rechtsprechung geprägt. Fehler wirken sich häufig nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich existenzbedrohend aus. Eine spezialisierte Beratung stellt sicher, dass rechtliche Gestaltungsspielräume optimal genutzt und Haftungsrisiken kontrolliert werden.

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