Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Ihr Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht 

IHRE ANWALTSKANZLEI

Die Kanzlei Natalello in Mainz ist auf Handelsrecht und Gesellschaftsrecht spezialisiert. Wir beraten Unternehmen, Unternehmer, Geschäftsführer und Gesellschafter in allen Fragen des Wirtschaftsrechts – von der Vertragsgestaltung über die laufende Begleitung des Tagesgeschäfts bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen. Unsere Mandanten sind vor allem mittelständische Unternehmen, Start‑ups, Familiengesellschaften und freiberuflich organisierte Unternehmen aus Mainz, Rheinhessen, dem Rhein‑Main‑Gebiet und bundesweit.

Typische Fragestellungen im Gesellschaftsrecht sind auch der Verkauf und Kauf von Unternehmensanteilen (M&A-Transaktionen), die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen und die Gestaltung und Änderung von Satzungen.

HANDELSRECHT

Das Handelsrecht behandelt alle Fragen der besonderen Rechtsbeziehung zwischen Kaufleuten. So beschäftigt sich das Handelsrecht beispielsweise mit Fragestellungen rund um Handelsvertreter oder Makler.

Im Handelsrecht beraten wir Unternehmen und Unternehmer bei der Gestaltung und Prüfung handelsrechtlicher Verträge, etwa Handelsvertreterverträge, Liefer- und Rahmenverträge, AGB für den B2B‑Bereich sowie Kooperationsverträge. Ein besonderer Schwerpunkt hat die Kanzlei im Handelsrecht jedoch im Bereich außergerichtlicher und gerichtlicher Streitbeilegung.

Die Kanzlei verfügt mit den Rechtsanwälten Dr. André Natalello und Sinem Tükek über prozesserfahrene Anwälte, die bereits für diverse Großunternehmen Forderungen erfolgreich gerichtlich durchsetzen konnten. Gern beraten wir auch Sie bei Ihren handelsrechtlichen Streitigkeiten. Die Tätigkeit der Kanzlei reicht dabei von versteckter Beratung im Hintergrund zu einer umfassenden Beratung im Vordergrund.

GESELLSCHAFTSRECHT

Im Gesellschaftsrecht befassen wir uns mit der rechtlichen Strukturierung und Organisation von Unternehmen. Dabei geht es zum einen um die richtige Wahl und Ausgestaltung der Rechtsform, zum anderen um die laufende Betreuung von Gesellschaften und die gerichtliche und außergerichtliche Begleitung bei Konflikten.

Typische Fragen im Gesellschaftsrecht betreffen unter anderem:

  • die Gründung und Umstrukturierung von Gesellschaften (insbesondere GmbH, UG (haftungsbeschränkt), OHG, KG, GmbH & Co. KG),
  • die Gestaltung, Anpassung und Auslegung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen,
  • die Vertretungsbefugnis von Geschäftsführern und Gesellschaftern nach außen,
  • die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen und Beschlussfassungen,
  • die Trennung von Gesellschaftern und Geschäftsführern einschließlich Abberufung, Ausschluss, Einziehung von Geschäftsanteilen,
  • M&A‑Transaktionen, also den Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen,
  • die Liquidation von Gesellschaften sowie Umwandlungen und Verschmelzungen.

In den letzten Jahren haben uns in der Praxis immer wieder komplexe gesellschaftsrechtliche Konflikte beschäftigt, etwa Gesellschafterstreitigkeiten, Auseinandersetzungen über Gewinnverteilung, Fragen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung und Organhaftung sowie die Abgrenzung von gesellschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Verantwortlichkeit bei der Abberufung von Geschäftsführern.

Als Kanzlei für Gesellschaftsrecht in Mainz begleiten wir sowohl Gesellschaften als auch einzelne Gesellschafter, Geschäftsführer und Investoren. Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem:

  • rechtliche Konzeption von Gesellschaftsverträgen, Satzungen und Geschäftsordnungen für Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane,
  • Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen einschließlich Beschlussentwürfen und Protokollierung,
  • Beratung und Vertretung in Gesellschafterstreitigkeiten, insbesondere bei Beschlussmängelverfahren (Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen),
  • Beratung zur Geschäftsführerverantwortung, Geschäftsführerhaftung und Compliance‑Pflichten,
  • strukturierte Begleitung von Unternehmenskäufen und Beteiligungstransaktionen (M&A), einschließlich Legal Due Diligence und Vertragsverhandlungen,
  • Begleitung von Umwandlungs- und Liquidationsprozessen.

Ziel unserer Beratung ist es stets, wirtschaftlich sinnvolle, rechtlich tragfähige und prozessfest begründbare Lösungen zu entwickeln – sei es zur Vermeidung einer Eskalation oder zur konsequenten prozessualen Durchsetzung Ihrer Position.

REFERENZEN

  • Post-Joint Venture Streitigkeit vor dem Landgericht Mainz (Streitwert: 11.500.000 €) 
  • Durchsetzung von Werkansprüchen vor dem LG Frankfurt und OLG Frankfurt (Streitwert: über 3.500.000 €)
  • IT-Streitigkeit vor dem Landgericht Mainz wegen Verletzung einer Exklusivitätsvereinbarung (Vergleich: 800.000 € netto)
  • Geltendmachung von Gewährleistungsrechten im Anlagenbau (Auftragswert über 3.000.000 €)
  • Entwurf von Werkverträgen für Unternehmen aus der Verpackungsindustrie (Auftragswert über 150.000 €)
  • Händlerregress wegen Auslieferung von Waren ohne CE-Kennzeichnung (Forderung über 75.000 €)
  • Geltendmachung von Ansprüchen – Branche: Transport (Forderung über 1.000.000 €)
  • Fertigung von Lizenzverträgen für IT-Unternehmen
  • Trennung von Gesellschaftern GmbH
  • Liquidation Gmbh & Co KG
  • Abspaltung in der GmbH
  • Gründung GbR
  • Beschlussfassung über Geschäftsführerregress
  • diverse M&A-Deals
  • qualifizierter Anteilstausch unter Absicherung der GmbH-Geschäftsführerposition
Handelsrecht Anwalt Mainz

FAQ: Grundlagen des Handelsrechts

In dem FAQ werden die Grundlagen des Handelsrechts erläutert. 100 Fragen 100 Antworten

FAQ: Die GmbH

Das Recht der GmbH – 100 Fragen und Antworten aus der Praxis. Mit weiteren Vertiefungen.

FAQ: Grundlagen des Gesellschaftsrechts

Von Gründung über Vertretung, hin zur Haftung – großes Gesellschaftsrecht-FAQ 

Blog