Die Firma des Kaufmanns: Name, Funktion und rechtlicher Schutz
Die Firma ist mehr als ein bloßes Etikett; sie ist das juristische Gesicht eines Handelsunternehmens. § 17 Abs. 1 HGB definiert sie als den Namen, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt und unterschreibt. Unter diesem Namen kann er klagen und verklagt werden, sodass die Firma zugleich Prozesspartei und Identifikationsmerkmal ist. Im Alltag wird der …
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