Geschäftsführerhaftung bei Verstoß gegen die MaBV: Persönliche Haftung bei vorzeitiger Abrufung von Baufortschrittsraten (OLG Celle, NJW 2026, 1150)

Die jüngere Entscheidung des OLG Celle (NJW 2026, 1150 ff.) konkretisiert in haftungsträchtiger Weise die persönliche Verantwortlichkeit von Geschäftsführern im Bauträgergeschäft. Im Zentrum steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Geschäftsführer gegenüber Erwerbern persönlich haftet, wenn Baufortschrittsraten unter Verstoß gegen die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) vorzeitig vereinnahmt werden. I. Rechtlicher Rahmen: Zahlungspläne nach der MaBV …