Geschlechtsneutrale Stellenanzeigen: Warum „Sekretärin“ allein ein Entschädigungsrisiko auslösen kann

Eine Stellenanzeige, die sich ausschließlich an Frauen richtet, kann Arbeitgeber erheblichen rechtlichen Risiken aussetzen. Dies gilt auch dann, wenn sich ein abgelehnter männlicher Bewerber nach Auffassung des Arbeitgebers nicht ernsthaft für die ausgeschriebene Stelle interessiert hat. Eine Entscheidung eines Landesarbeitsgerichts verdeutlicht: Die Verwendung einer ausschließlich weiblichen Berufsbezeichnung kann die Vermutung einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung begründen. Dann …