Großkanzlei Mainz NATALELLO

Verhaltensbedingte Kündigung wegen Minderleistung: Anforderungen, Nachweise und Abmahnung

Eine dauerhaft unzureichende Arbeitsleistung kann das Arbeitsverhältnis erheblich belasten. Sie berechtigt jedoch nicht ohne Weiteres zu einer verhaltensbedingten Kündigung. Entscheidend ist insbesondere, ob der Arbeitnehmer die geschuldete Leistung erbringen könnte, dies aber nicht tut. Arbeitgeber müssen eine Minderleistung nachvollziehbar darlegen und regelmäßig zuvor abmahnen. Arbeitnehmer sollten umgekehrt wissen, welche Tatsachen im Kündigungsschutzverfahren maßgeblich sein können. …