Abrechnung nach Kündigung im Bau- & Architektenvertrag: Werklohn, 5%-Pauschale, Umsatzsteuer (EuGH)
1. Warum die Abrechnung nach Kündigung so häufig scheitert In der Praxis scheitern Forderungen (oder Rückforderungen) nach Kündigung selten „am Recht“, sondern an der Abrechnungstechnik: Wer bei Pauschalpreisverträgen „einfach irgendetwas abzieht“ oder Positionen nicht sauber trennt, läuft prozessual in ein Schlüssigkeits- oder Fälligkeitsproblem – mit der Folge: Klage abgewiesen, Beweisaufnahme bleibt aus, Kostenrisiko steigt. Kernidee …
