Sozialversicherungsrecht und Gesellschaftsrecht im Zusammenspiel: Gestaltung einer GmbH & Co. KG unter besonderer Berücksichtigung der Stellung des mitarbeitenden Kommanditisten
Gesellschaftsrechtliche Strukturentscheidungen mit erheblicher wirtschaftlicher Tragweite
Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist für Unternehmer weit mehr als eine haftungsrechtliche oder steuerliche Entscheidung. Häufig werden die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen einer gesellschaftsrechtlichen Strukturierung unterschätzt. Dabei können gerade Fragen der Rentenversicherungspflicht erhebliche finanzielle Auswirkungen für Unternehmer haben – sowohl im Hinblick auf laufende Beitragszahlungen als auch hinsichtlich der langfristigen Vermögens- und Altersvorsorgeplanung.
In einem aktuellen Beratungsmandat haben wir gemeinsam mit Rechtsanwalt Oliver Richter, Fachanwalt für Sozialrecht, ein Unternehmen bei der gesellschaftsrechtlichen Neustrukturierung beraten. Gegenstand der Beratung war die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Tätigkeit eines mitarbeitenden Kommanditisten einer GmbH & Co. KG als selbständige und damit sozialversicherungsfreie Tätigkeit einzuordnen ist.
Die Beratung umfasste dabei nicht nur die sozialversicherungsrechtliche Bewertung der bestehenden Unternehmensstruktur, sondern insbesondere auch die gesellschaftsvertragliche Gestaltung der Gesellschaft selbst.
Gerade an dieser Schnittstelle zwischen Gesellschaftsrecht und Sozialversicherungsrecht entstehen regelmäßig erhebliche Risiken, die bei einer isolierten Betrachtung eines einzelnen Rechtsgebiets häufig übersehen werden.
Warum die sozialversicherungsrechtliche Einordnung für Unternehmer von erheblicher Bedeutung ist
Für viele Unternehmer besteht ein nachvollziehbares Interesse daran, nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zu unterfallen.
Dies beruht keineswegs allein auf der Vermeidung laufender Beitragszahlungen. Vielmehr verfolgen zahlreiche Unternehmer eigene Vermögensbildungs- und Altersvorsorgekonzepte, die von Immobilieninvestitionen über Unternehmensbeteiligungen bis hin zu kapitalmarktbasierten Vorsorgemodellen reichen.
Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung entscheidet dabei häufig über erhebliche wirtschaftliche Belastungen. Wird eine Tätigkeit als abhängige Beschäftigung eingestuft, können neben den laufenden Sozialversicherungsbeiträgen auch erhebliche Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung drohen. Hinzu kommen Säumniszuschläge sowie gegebenenfalls haftungsrechtliche Konsequenzen für die Gesellschaft und deren Organe.
Gerade deshalb sollte die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung einer Unternehmensstruktur von Anfang an unter Berücksichtigung der sozialversicherungsrechtlichen Folgen erfolgen.
Die besondere Problematik bei der GmbH & Co. KG
Besondere Schwierigkeiten ergeben sich bei der GmbH & Co. KG.
Während die sozialversicherungsrechtliche Stellung von GmbH-Geschäftsführern mittlerweile Gegenstand umfangreicher Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist, stellen sich bei Personengesellschaften teilweise andere Fragestellungen.
Die GmbH & Co. KG vereint Elemente der Kapitalgesellschaft und der Personengesellschaft. Dies führt dazu, dass gesellschaftsrechtliche Einflussmöglichkeiten und sozialversicherungsrechtliche Bewertungen nicht immer deckungsgleich verlaufen.
Insbesondere die Stellung des Kommanditisten wirft erhebliche Abgrenzungsfragen auf.
Anders als der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist der Kommanditist nach dem gesetzlichen Leitbild grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die Geschäftsführungsbefugnis liegt gemäß §§ 161 Abs. 2, 114 HGB grundsätzlich bei den persönlich haftenden Gesellschaftern beziehungsweise bei der Komplementär-GmbH.
Dieser gesetzliche Ausgangspunkt spielt auch im Sozialversicherungsrecht eine erhebliche Rolle.
Maßgeblicher Prüfungsmaßstab der Sozialgerichte
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts richtet sich die Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung.
Entscheidend ist dabei insbesondere, ob der Betroffene aufgrund seiner Rechtsmacht in der Lage ist, ihm nicht genehme Weisungen zu verhindern und die Geschicke des Unternehmens maßgeblich mitzubestimmen.
Das Bundessozialgericht stellt dabei seit Jahren konsequent auf die tatsächliche gesellschaftsrechtliche Rechtsmacht ab.
Rein faktische Einflussmöglichkeiten genügen regelmäßig nicht.
Für Gesellschafter bedeutet dies, dass gesellschaftsvertragliche Regelungen von zentraler Bedeutung sind. Die Deutsche Rentenversicherung und die Sozialgerichte prüfen nicht allein die tatsächliche Tätigkeit, sondern insbesondere die rechtliche Stellung innerhalb der Gesellschaft.
Mitarbeitender Kommanditist: Gesellschaftsrechtliche Mitwirkung oder Beschäftigung?
Besonders relevant ist die Frage, auf welcher Grundlage die Arbeitsleistung des Kommanditisten erbracht wird.
Hier ist zwischen zwei Konstellationen zu unterscheiden.
Arbeitsleistung aufgrund gesellschaftsrechtlicher Verpflichtung
Wird die Tätigkeit ausschließlich aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses erbracht und ergibt sich die Mitarbeitspflicht unmittelbar aus dem Gesellschaftsvertrag, kann dies ein erhebliches Indiz für eine selbständige Tätigkeit darstellen.
In diesen Fällen steht nicht die Erbringung von Arbeitsleistung für einen Arbeitgeber im Vordergrund, sondern die Verfolgung des gemeinsamen Gesellschaftszwecks.
Die Tätigkeit erfolgt dann als Ausfluss der Gesellschafterstellung.
Arbeitsleistung aufgrund gesonderten Dienst- oder Arbeitsvertrags
Anders verhält es sich, wenn neben dem Gesellschaftsverhältnis ein eigenständiger Dienstvertrag oder Arbeitsvertrag besteht.
In diesem Fall entsteht regelmäßig ein gesondertes Schuldverhältnis, das unabhängig von der Gesellschafterstellung zu beurteilen ist.
Die sozialversicherungsrechtliche Praxis zeigt, dass gerade solche zusätzlichen Vertragsverhältnisse häufig den Ausgangspunkt für die Annahme einer abhängigen Beschäftigung bilden.
Die Frage, ob die Tätigkeit aus dem Gesellschaftsverhältnis oder aus einem gesonderten Beschäftigungsverhältnis resultiert, ist daher von erheblicher Bedeutung.
Gesellschaftsvertragliche Gestaltung als Schlüssel zur Rechtssicherheit
Die sozialversicherungsrechtliche Bewertung beginnt häufig mit dem Gesellschaftsvertrag.
Dort wird festgelegt,
welche Mitwirkungsrechte den Gesellschaftern zustehen,
welche Beschlussmehrheiten gelten,
ob Vetorechte bestehen,
welche Mitwirkungs- und Zustimmungserfordernisse vorgesehen sind,
ob eine Tätigkeitspflicht besteht,
wie die Vergütung ausgestaltet wird und
welche Einflussmöglichkeiten auf die Unternehmensführung bestehen.
Gerade in der GmbH & Co. KG kann eine sorgfältige gesellschaftsvertragliche Gestaltung entscheidenden Einfluss auf die spätere sozialversicherungsrechtliche Bewertung haben.
Dies setzt allerdings ein vertieftes Verständnis sowohl des Gesellschaftsrechts als auch der sozialversicherungsrechtlichen Rechtsprechung voraus.
Denn eine gesellschaftsrechtlich sinnvolle Regelung führt nicht automatisch zu dem gewünschten sozialversicherungsrechtlichen Ergebnis.
Umgekehrt können sozialversicherungsrechtlich relevante Einflussrechte gesellschaftsrechtliche Folgewirkungen entfalten, die bei der Gestaltung berücksichtigt werden müssen.
Interdisziplinäre Beratung als Erfolgsfaktor
Im vorliegenden Mandat bestand die Herausforderung gerade darin, gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten mit den Anforderungen der sozialversicherungsrechtlichen Rechtsprechung in Einklang zu bringen.
Die Beratung erfolgte deshalb in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Oliver Richter, Fachanwalt für Sozialrecht.
Während die gesellschaftsrechtliche Strukturierung, die Ausarbeitung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen sowie die rechtliche Einordnung der Gesellschafterrechte Gegenstand unserer Beratung waren, erfolgte die sozialversicherungsrechtliche Bewertung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in enger Abstimmung mit Herrn Rechtsanwalt Richter.
Dieses Zusammenspiel beider Rechtsgebiete ermöglicht regelmäßig Lösungen, die weder aus rein gesellschaftsrechtlicher noch aus ausschließlich sozialversicherungsrechtlicher Perspektive erreichbar wären.
Fazit
Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Gesellschaftern gehört zu den anspruchsvollsten Beratungsfeldern an der Schnittstelle zwischen Gesellschaftsrecht und Sozialversicherungsrecht.
Insbesondere bei der GmbH & Co. KG bestehen zahlreiche Besonderheiten, die sich unmittelbar aus der gesellschaftsrechtlichen Stellung des Kommanditisten ergeben. Ob eine selbständige Tätigkeit oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt, hängt regelmäßig von einer Vielzahl von Faktoren ab. Maßgebliche Bedeutung kommt dabei dem Gesellschaftsvertrag, den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten des Gesellschafters und der rechtlichen Grundlage seiner Tätigkeit zu.
Wer Gesellschaftsverträge gestaltet, ohne die sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen zu berücksichtigen, riskiert erhebliche wirtschaftliche Nachteile. Umgekehrt lassen sich durch eine vorausschauende gesellschaftsrechtliche Strukturierung häufig belastbare und rechtssichere Lösungen schaffen.
Unsere Beratungspraxis zeigt, dass gerade in diesem Bereich eine enge Verzahnung von Gesellschaftsrecht und Sozialversicherungsrecht unverzichtbar ist. Die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Oliver Richter, Fachanwalt für Sozialrecht, ermöglicht dabei eine umfassende Betreuung von Unternehmern, Gesellschaftern und Familienunternehmen bei der Entwicklung rechtssicherer und wirtschaftlich sinnvoller Strukturen.
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